In Deutschland ist die medizinische Betreuung von Schwangeren in den Mutterschafts-Richtlinien gesetzlich geregelt. Du hast Anspruch auf 10 bis 14 Vorsorgeuntersuchungen – in besonderen Fällen auch mehr, die von Frauenärzten oder niedergelassenen Hebammen (auch im Wechsel möglich) durchgeführt werden. Alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Der Abstand der Vorsorgeuntersuchungen beträgt zu Beginn der Schwangerschaft 4 Wochen, ab der 32. Schwangerschaftswoche alle 14 Tage. Die Befunde werden in den Mutterpass, den du nach Feststellung der Schwangerschaft erhältst, eingetragen. Du hast ein Recht darauf, dass der Mutterpass von deiner/m Ärztin/Arzt oder Hebamme sorgfältig ausgefüllt wird. Den Mutterpass solltest du immer bei dir tragen und bei jeder ärztlichen Untersuchung mitbringen.

Der Mutterpass spiegelt die Schwerpunkte der Untersuchungen wieder, die in Deutschland zur Zeit für die medizinische Betreuung von Schwangeren gelten. In anderen Ländern können dies ganz andere sein. Ein Kritikpunkt ist z. B., dass durch den sehr umfangreichen Risikokatalog (siehe Mutterpass, Seite 5) eine Schwangerschaft häufig als Risikoschwangerschaft eingestuft wird, obwohl diese Einschätzung eher dazu führt, die Schwangere zu verunsichern, als dass es tatsächlich zu Komplikationen im Schwangerschaftsverlauf kommt. Es empfiehlt sich vor jedem Arztbesuch  alle Fragen, Beschwerden, Stimmungsschwankungen, Ängste etc., die dich im Zusammenhang mit deiner Schwangerschaft beschäftigen, zu notieren, denn es kommt nicht selten vor, dass der Besuch beim Arzt so aufregend ist, dass du die Hälfte von dem, was du eigentlich wissen wolltest, in der momentanen Situation plötzlich vergessen hast.

Die Eintragungen im Mutterpass sind in der Regel für Laien nicht ohne weiteres zu durchschauen. Viele medizinische Fachausdrücke und Abkürzungen machen für die meisten aus dem Mutterpass ein Buch mit 7 Siegeln. Die folgenden Erläuterungen tragen hoffentlich dazu bei, dass du besser verstehst, warum bestimmte Untersuchungen notwendig sind und welche Vorsorgemaßnahmen sich aus den Befunden ableiten.

Auf den Seiten 2 und 3 des Mutterpasses werden die Analyse-Ergebnisse des Labors der von dir abgegebenen Blutproben eingetragen. Im Feld für die Blutgruppen-Zugehörigkeit, deine Blutgruppe und dein Rhesus-Faktor (Rh). Falls du Rh negativ bist und der Kindsvater Rh positiv, kann dein Kind entweder deinen oder seinen Rhesus-Faktor geerbt haben. Wenn dein Kind Rhesus positiv ist, bedeutet das, dass dein Körper Antikörper bilden kann, wenn dein Blut mit dem Blut des Kindes über die Nabelschnur in Kontakt kommen sollte. Diese Antikörper können bei einer weiteren Schwangerschaft zu schwerwiegenden Problemen führen. In der 28. Schwangerschaftswoche wird dir vorbeugend ein Anti-D-Präparat gespritzt. Dies geschieht ebenfalls bei einer Fruchtwasseruntersuchung oder bei Blutungen, da der Rhesus-Faktor des Kindes ja noch unbekannt ist. Nach der Geburt wird der Nabelschnur Blut entnommen und festgestellt, welchen Rhesus-Faktor dein Kind hat. Sollte es tatsächlich Rhesus positiv sein, musst du innerhalb von 72 Stunden eine Anti-D-Spritze bekommen.

Weiterhin wird in deinem Blut nach Antikörpern gesucht, die auf eine eventuelle Krankheit hinweisen. Im Feld für den Antikörper-Suchtest wird eingetragen, ob Antikörper gefunden wurden. Falls ja, ist der Befund positiv, wenn keine vorhanden sind, ist der Befund negativ. Ein negativer Befund bedeutet übrigens generell, dass alles in Ordnung ist.

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Eine Rötelinfektion der Mutter in den ersten 3 Schwangerschaftsmonaten (je jünger die Schwangerschaft, desto wahrscheinlicher ist eine Fehlbildung) führt in der Regel zu schweren Missbildungen des Ungeborenen: Augenfehlbildungen 70%, Ohr (Taubheit) 60%, Herzmissbildung wie z.B. nicht geschlossene Herzwände 50%, geistige Schäden 45%. Im Feld Röteln-HAH-Test wird eingetragen, ob in deinem Blut eine ausreichend hohe Konzentration von Antikörpern gegen Röteln gefunden wurden. Der Rötel-Titer gibt an, wie hoch deren Konzentration im Blut ist. Bei einem Titer von mindestens 1:16 bist du gegen Röteln immun.

Wird bei einer schwangeren Frau ein Titer unter 1:16 festgestellt, so kann in der Schwangerschaft NICHT gegen Röteln geimpft werden. Sie sollte dann unbedingt versuchen, sich von Röteln-Kranken fernzuhalten. Hatte ein Schwangere doch Kontakt mit einer an Röteln erkrankten Person, dann muss die passive Immunisierung (Passive Schutzimpfung: Verabreichung von Antikörpern gegen den Rötelnvirus) innerhalb der ersten vier Tage der Inkubationsphase erfolgen. Ist die Schwangere zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der 6. SSW muss noch sechs Wochen noch mal immunisiert werden. Der Schutz dieser Immunisierung ist trotzdem fraglich. Ist eine Schwangere definitiv mit Röteln infiziert, kann eine Abtreibung wegen medizinischer Indikation erfolgen und wird im allgemeinen angeraten.

Clamydia trachomatis-Antigen-DNA aus einer Urinprobe mittels Nukleinsäure-amplifizierendem Test (NAT)

Clamydien sind Erreger, die häufig am Gebärmutterhals auftreten und zu Fehl- oder Frühgeburten führen können. Während der Geburt kann das Neugeborene sich mit diesen Erregern infizieren, was zu Augen- und Lungenentzündungen führen kann. Clamydieninfektionen der Mutter lassen sich bin der Schwangerschaft gut behandeln, so dass eine Ansteckung des Kindes sicher vermieden werden kann.

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Routinemäßig wird ebenfalls der sogenannte Lues-Suchreaktions-Test (LSR) durchgeführt, um eine Erkrankung an Syphilis auszuschließen, da dadurch auch Fehl- oder Frühgeburten verursacht werden können. Ebenfalls kann in Absprache mit dir ein Aids-Test gemacht werden. Im Mutterpass darf nur eingetragen werden, ob diese Tests durchgeführt wurden, nicht aber, ob der Befund positiv oder negativ war. Diese Information fällt unter die ärztliche Schweigepflicht und ist in deinem Interesse keine Information, die ohne deine Zustimmung für andere zugänglich sein darf.

Toxoplasmose-Test

Toxoplasmose ist für Erwachsene eine harmlose Infektion, kann aber für das ungeborene Kind gefährlich werden.
Dieser Test wird in der Regel nur bei Frauen durchgeführt, die ein erhöhtes Risiko haben, sich mit dem Erreger anzustecken.

Toxoplasmose wird vor allem beim Verzehr von rohem oder halbgegartem Fleisch von Schwein und Schaf übertragen. Während der Schwangerschaft solltest du vorsichtshalber keinen Tartar, halbdurchgebratene Steaks, Mettwurst oder Salami essen. Eine weitere Ansteckungsquelle ist der Kot von Katzen, die insbesondere außer Haus frei herumlaufen.

HBs-Antigen

Dieser Test wird in der 32. Schwangerschaftswoche der durchgeführt, um eine Erkrankung der Schwangeren an Hepatitis B auszuschließen. Falls der Befund positiv ist, wird das Kind direkt nach der Geburt geimpft, da bei Neugeborenen eine Hepatitis B – Erkrankung zumeist einen sehr schweren Verlauf nimmt.

Hämoglobingehalt (Hb-Wert)

Der Hb-Wert gibt Auskunft über die Eisenkonzentration im Blut, die von der Anzahl der roten Blutkörperchen abhängt und ein Indikator für die Sauerstoffversorgung von Mutter und Kind ist. Im Verlaufe der Schwangerschaft verdünnt sich das Blut einer Schwangeren durch eine Zunahme an Flüssigkeit. Die Anzahl der roten Blutkörperchen bleibt dabei konstant, was zur Folge hat, dass der Hb-Wert sinkt. Dies ist kein Grund zur Beunruhigung, im Gegenteil, denn nur „dünnes“ Blut kann durch die teilweise haarfeinen Gefäße des Mutterkuchens zirkulieren und somit das Kind ausreichend mit Sauerstoff versorgen. Allerdings sollte· der Hb-Wert nicht unter 10.5 mol/l absinken. Abgeschlagenheit und Müdigkeit könnten ein Zeichen sein, dass dein Eisenwert zu niedrig ist. Der Hb-Wert wird im Verlauf der Schwangerschaft mehrere Male kontrolliert, um gegebenenfalls über die Ernährung und/oder Einnahme von Kräuterblutsaft/Eisentabletten dem Körper wieder mehr Eisen zuzuführen, damit mehr Hämoglobin gebildet werden kann.

 WICHTIG!

Ein Abstrich bei der Schwangeren, um eine Gonorrhoe (Tripper) auszuschließen, ist in den Mutterschafts-Richtlinien nicht vorgeschrieben. Falls dein Arzt diesen nicht von sich aus anbietet, solltest du auf die Durchführung bestehen. Der Erreger, Neisseria gonorrhoeae, wird während der Geburt von der infektiösen Genitalregion der Gebärenden auf ihr Kind übertragen. Die Gefahr für das Kind besteht in einer Bindehautentzündung durch die Gonokokken (Conjunctivitis gonorrhoica neonatorum), die unbehandelt in kürzester Zeit zur Erblindung führt. In vielen Kliniken wird deswegen routinemäßig die Credésche Prophylaxe (je 1 Tropfen 1%ige Silbernitratlösung in den Bindehautsack beider Augen des Neugeborenen träufeln) vorgenommen. Die Tropfen sind sehr schmerzhaft für das Kind und bei einem negativen Befund deines Abstrichs völlig unnötig.

Auf Seite 4 des Mutterpasses werden wichtige Informationen zu voran-gegangenen Schwanger-schaften notiert.

Fachausdrücke:

Spontangeburt – Kind kam auf normalem Weg zur Welt

Sectio – Kaiserschnitt

Vaginale Operationen – Kind kam mit Hilfe von Saugglocke oder Zange

Abort – Fehlgeburt

Abruptio – Schwangerschaftsabbruch

EU (Extra-Uterin) -· Schwangerschaften außerhalb der Gebärmutter, z.B. Bauchhöhlenschwangerschaft, Eileiterschwangerschaft etc.

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Auf Seite 5 des Mutterpasses werden alle wichtigen Informationen, sowohl zu deiner allgemeinen Kranken-geschichte (Anamnese) aufgeführt, als auch die Befunde früherer Schwangerschaften.

Unter Gravida wird die Anzahl der Schwangerschaften eingetragen, inklusive Abbrüche oder Fehlgeburten, unter Para die Anzahl der tatsächlichen Geburten. Je nach persönlichem Dafürhalten anhand der Antworten aus den 26 aufgeführten Fragen in der Liste, stuft dein/deine Arzt/Ärztin dich als Risikoschwangere ein oder nicht. In Deutschland reicht für viele Ärzte allein das Alter einer Schwangeren aus (siehe Ziffern 13 und 14), um sie als Risikoschwangere einzustufen.

Bei der ersten Vorsorgeuntersuchung (und selbstverständlich allen weiteren) solltest du ausführlich von deinem/r Arzt/Ärztin oder Hebamme beraten werden z. B. über:

  • Gesunde und ausgewogene Ernährung
  • Mutterschutzbestimmungen am Arbeitsplatz und gesetzliche Regelungen zum Mutterschutz vor und nach der Geburt sowie Elternzeit/Erziehungsgeld
  • Medikamenteneinnahme
  • Sinn und Unsinn pränataler Diagnostik
  • Wie du mit eventuellen Ängsten oder anderen psychischen Problemen, Stress und typischen Schwangerschaftsbeschwerden umgehen kannst
  • Vorbereitung auf die Geburt und das Stillen
  • Wahl des Geburtsortes
  • Betreuung im Wochenbett
  • etc.

mutterpass 05Häufig kommt diese Beratung, insbesondere bei Ärzten, aus Zeitmangel viel zu kurz, so dass nur lapidar darauf hingewiesen wird, z. B. auf Rauchen oder Alkoholgenuss in der Schwangerschaft zu verzichten, was inzwischen wohl jedem bekannt ist. Falls du bei der Aufklärung und Beratung einen persönlichen Schwerpunkt hinsichtlich der Vorsorge siehst, frage Ärzten und Hebammen ruhig ein Loch in den Bauch.

Auf Seite 6 geht es um deine momentane Situation, es werden die besonderen Befunde im Schwanger-schaftsverlauf notiert, also, ob du an bestimmten Krankheiten leidest und deswegen Medikamente einnehmen musst (Dauermedikation), sonstige Beschwerden hast oder unter psychischem Druck stehst, z. B. gerade das Rauchen aufgibst (Abusus = Drogenmissbrauch).

Terminbestimmung

Der voraussichtliche Geburtstermin deines Kindes wird unter Angaben deiner Zykluslänge und dem 1. Tag deiner letzten Menstruation berechnet. Eine Schwangerschaft dauert ab Befruchtung durchschnittlich 266 Tage. Da ab dem ersten Tag der letzten Menstruation gerechnet wird, geht man von 280 Tagen aus, das entspricht 40 Wochen oder 10 Mondmonaten. Normal entwickelte Neugeborene kommen ab der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche bis Ende der 42. Schwangerschaftswoche zur Welt.

Zur Feststellung der Schwangerschaft wird häufig eine Untersuchung mit einem so genannten Vaginalscanner durchgeführt, das ist ein Detektorstab aus Kunststoffe, der direkt in die Vagina eingeführt wird.

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Weitere Fachausdrücke in der Liste:

34 Placenta praevia – Mutterkuchen liegt vor dem inneren Muttermund und versperrt den Geburtskanal

36 Hydramnion – zu viel Fruchtwasser

37 Oligohydramnion – zu wenig Fruchtwasser

38 Terminunklarheit – Geburtstermin ist nicht genau berechenbar

39 Placenta-Insuffizienz – Funktionsstörung des Mutterkuchens, Gefahr der Unterversorgung des Ungeborenen

40 Isthmozervikale-Insuffizienz – Gebärmutterhalsschwäche

42 Anämie – Eisenmangel der Mutter

44 Indirekter Coombstest positiv – Antikörper gegenüber anderen Blutgruppen bei der Mutter nachgewiesen

45 Risiko aus anderen serologischen Befunden – positive Befunde aus den serologischen Untersuchungen (siehe Seite 2 und 3, Mutterpass), die für Mutter und/oder gesundheitsgefährdende Folgen haben können

46 Hypertonie – zu hoher Blutdruck

48 Ödeme – Wasseransammlungen im Gewebe

49 Hypotonie – zu niedriger Blutdruck

50 Gestationsdiabetis – Zuckerkrankheit der Mutter

51 Einstellungsanomalie – Köpfchen des Kindes liegt kurz vor der Geburt nicht vor dem Muttermund

Im Gravidogramm auf Seite 7 und 8 werden die Befunde der einzelnen Vorsorgeuntersuchungen eingetragen.

Von links:

Spalte 1 – Datum der Vorsorgeuntersuchung

Spalte 2 – Schwangerschaftswoche

Spalte 3 – ggf. korrigierte Schwangerschaftswoche

Spalte 4 – Fundusstand. Der Fundusstand ist die Höhe der oberen Begrenzung der Gebärmutter. Er orientiert sich am Abstand zur Symphyse (Schambeinfuge). Beispiele:
Sy+3 = 3 Querfinger über der Symphyse
N-2 = 2 Querfinger über dem Bauchnabel
Rgb-2 = 2 Querfinger über dem Rippenbogen

Spalte 5 – Kindslage. Abkürzungen:
SL = Schädellage, BEL = Beckenendlage, QL = Querlage, S = Schräglage

Spalte 6 – Herztöne des Kindes

Spalte 7 – Kindsbewegungen

Spalte 8 – Ödeme/Varikosis. Ödeme sind Wassereinlagerungen im Gewebe und können ein Hinweis auf eine so genannte Schwangerschaftsvergiftung* sein. Varikosis ist der Fachausdruck für Krampfadern.

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Spalte 9 – Gewicht der Mutter

Spalte 10 – Blutdruck der Mutter

Spalte 11 – Eisenwert der Mutter

Spalte 12 – Befund der Urinproben (Eiweiß, Zucker, Nitrit, Blut,·ggf. bakteriologische Befunde)

Spalte 13 – Vaginale Untersuchungen. Hier wird z.B. eingetragen, ob der Gebärmutterhals noch ausreichend Länge hat oder der Muttermund bereits geburtsreif ist.

Spalte 14 – Risiko-Nr. nach Katalog B (siehe Seite 6, Mutterpass)

Spalte 15 – Sonstiges/Therapien/Maßnahmen

 

*Schwangerschaftsvergiftung oder EPH-Gestose oder Prä-Eklampsie
E = Ödeme (lat. Edeme)
P = Proteiuri ((Eiweißausscheidung im Urin)
H = Hypertonie (Bluthochdruck)

Besonderheiten zu den Katalogen A. und B. (siehe Seite 5 und 6)

Katalog A und B

Hier werden die Maßnahmen und Therapien eingetragen, die der Arzt/Ärztin aufgrund der Befunde aus den Katalogen A und B verordnet hat. Dazu kann auch eine stationäre Einweisung ins Krankenhaus gehören, z. B. bei einer Gebärmutterhalsschwäche, um eine drohende Fehlgeburt zu verhindern.

Cardiotographische Befunde

Herztöne des Kindes und Wehentätigkeit der Gebärmutter werden mit Hilfe eines Cardio-Tokographens (CTG) aufgezeichnet. Der Befund wird in die Tabelle auf Seite 9 eingetragen.

Intervalle: ab der 28. SSW alle 2 Wochen, ab der 37. SSW jede Woche.

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Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen sind nach Anlage 1a der Mutterschafts-Richtlinie drei Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen:

I.   Screening 09.-12. SSW

II.  Screening 19.-22. SSW

III. Screening 29.-32. SSW

In Deutschland wird Ultraschall seit 1979 routinemäßig in der Schwangerenvorsorge eingesetzt. In anderen europäischen Ländern, z. B. in Skandinavien und England, sowie in den USA ist dies nicht der Fall. Bisher gibt es nur vereinzelt kritische Stimmen, die davor warnen, dass sowohl eine möglicherweise teratogene (= Fehlbildungen erzeugende) Wirkung, als auch die genetische Unbedenklichkeit dieser Untersuchungsmethode noch nicht zweifelsfrei geklärt sei und weisen darauf hin, dass es bei den Röntgenstrahlen 50 Jahre gedauert hätte, bis nachgewiesen werden konnte, dass das Röntgen gesundheitsschädlich sein kann. Was jedoch heute kein Experte mehr bestreitet, Ultraschalluntersuchungen setzen das Baby starkem Lärm aus. Es nimmt die Töne in einer Lautstärke wahr, die mit einer U-Bahn vergleichbar ist, die in die Haltestelle einfährt. Je höher die Leistung des Ultraschallgerätes, desto größer ist der Lärm. Welche Folgen dies für das Ungeborene haben könnte, ist noch nicht erforscht.

Im I. Screening wird festgestellt, ob:

  • der Embryo in der Gebärmutter sitzt (intrauteriner Sitz) oder ob es sich um eine Eileiter- oder Bauchhöhlenschwangerschaft handelt
  • der errechnete Geburtstermin stimmt
  • Herzaktion des Embryos vorhanden ist
  • Verdacht auf (V. a.) eine Mehrlingsschwangerschaft besteht
  • es Auffälligkeiten gibt
  • der Embryo zeitgerecht entwickelt ist, indem das Baby über verschiedene Schnittebenen ausgemessen wird -> biometrische Daten
    (FS = Durchmesser des Fruchtsackes, SSL = Schädel-Steiß-Länge, BDP = Biparietaler Durchmesser (Kopfdurchmesser von Schläfe zu Schläfe)

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Aufgrund dieser Befunde kann die Ärztin/der Arzt weiterführende Untersuchungen· (Konsiliaruntersuchungen) veranlassen. Seit September 2009 werden  beim Punkt „Auffälligkeiten“ keine Beispiele mehr genannt. Davor wurde hier das dorsonuchale Ödem abgefragt, besser bekannt als „verdickte Nackenfalte“. Du findest Informationen hierzu im Artikel Nackenfaltenmessung und Ersttrimester-Screening. Wenn du diesen ersten Schritt der pränatalen Diagnostik nicht gehen willst, solltest du dies deiner Ärztin/deinem Arzt im Gespräch vor dieser ersten Ultraschall-Untersuchung mitteilen, damit sie/er Bescheid weiss, dass du dein Recht auf Nichtwissen geltend machst, und das Ultraschallbild nicht auf den Verdacht auf eine verdickte Nackenfalte hin beurteilt.

Im II. und III. Screening wird festgestellt, ob

  • eine Einlings- oder Mehrlingsschwangerschaft besteht, und ob Mehrlinge monochorial sind, d.h. von einer gemeinsamen Plazenta versorgt werden. In diesem Fall, der nur bei eineiigen Mehrlingen auftreten kann, besteht das Risiko, dass der Blutaustausch der Kinder untereinander (fetofetales Transfusionssyndrom) nicht ausgewogen ist, was für alle beteiligten Kinder ein Risiko darstellt.
  • das Kind lebt
  • wo die Plazenta liegt (Planzentalok.) und ob ihre Funktion (Palzentastruktur) einwandfrei ist bzw. eine Kontrolle erfolgen sollte
  • die Entwicklung des Fötus zeitgerecht ist anhand der biometrischen Daten:
    BPD – Biparietaler Durchmesser (Kopfdurchmesser von Schläfe zu Schläfe)
    FOD/KU – Fronto-okzipitaler Durchmesser/Kopfumfang (Kopfdurchmesser von Stirn zu Hinterkopf und Kopfumfang)
    ATD – Abdominaler Transversaldurchmesser (Bauchdurchmesser von Rippe zu Rippe)
    APD/AU – Anterior-posteriorer Durchmesser/Abdominalumfang (Bauchdurchmesser von vorne nach hinten. Der Bauchumfang wird auch gemessen.)
    FL/HL – Femurlänge/Humeruslänge (Länge der Oberschenkel- und Oberarmknochen)
  • Fruchtwassermenge – zu viel kann z. B. auf eine Funktionsstörung der kindlichen Niere hinweisen, zu wenig auf eine Wachstumsverzögerung
  • die körperlichen Entwicklung, es werden nacheinander Kopf, Brustbereich, Rumpf, Gliedmaßen und Wirbelsäule betrachtet, einwandfrei ist
  • die Darstellung des Körperumrisses einwandfrei ist, z. B. ein offener Rücken vorhanden ist
  • die Organe des Kindes (fetale Strukturen) einwandfrei darstellbar sind
  • Herzaktionen vorhanden sind, z. B. ein unregelmäßiger Herzschlag wäre Anlass für weiterführende Untersuchungen
  • Bewegungen des Kindes vorhanden sind

Wichtig für dich zu wissen ist, dass die biometrischen Daten, mit Hilfe derer die zeitgerechte/körperliche Entwicklung des Fötus beurteilt werden, nur Durchschnittswerte sind und jeder Fötus sich individuell entwickelt bzw. aufgrund seiner Erbanlagen Größe und Gewicht vorgegeben sind. Die Messwerte sind abhängig von der Person, die sie vornimmt (z. B. besondere Fortbildung und/oder langjährige Erfahrung hinsichtlich Ultraschalldiagnostik) und vom Gerät (z. B. welches Baujahr, welcher Hersteller) und daher immer mit persönlichen und gerätespezifischen Fehlern behaftet. Häufig wird anhand der biometrischen Daten das voraussichtliche Geburtsgewicht deines Kindes berechnet. Das Ergebnis wird mit einer Abweichung von +/- 10 % angegeben. Die Berechnung sollte mit aller Vorsicht zur Kenntnis genommen werden, denn sie beruht auf einer empirisch ermittelten Formel, d. h. die biometrischen Daten von einer großen Anzahl von Föten und deren tatsächlichen Geburtsgewichten wurden miteinander in Beziehung gesetzt und daraus eine Formel „gebastelt“. Insofern gilt auch hier der Satz, glaube keiner Statistik, die du nicht selber gefälscht hast.

In der Anlage 1 b der Mutterschafts-Richtlinien sind die Indikationen für weiter-führende Ultraschalluntersuchungen zur Überwachung der Schwangerschaft aufgeführt. Hierzu gehören z. B. Mehrlingsschwangerschaften, unklares Schwangerschaftsalter, Kontrolle des Plazentasitzes bei vermuteter oder nachgewiesener Plazenta praevia (Plazenta vor dem Muttermund), erstmaliges Auftreten von Blutungen.

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Im Diagramm auf der Seite 13 sind auf der X-Achse die Schwangerschaftswochen und auf der Y-Achse die biometrischen Daten ATD und BPD in mm aufgetragen (Normkurven). Die fettgedruckten Kurven stellen die Durchschnittswerte dar (d. h. 50 % aller Kinder entsprechen diesem Kurvenverlauf in Abhängigkeit von der Schwangerschaftswoche). Als normal werden alle Werte eingestuft, die innerhalb der 5 % – 95 % Kurven liegen. Werte außerhalb dieser Kurven bedeuten: 5 % aller Kinder sind kleiner und 5 % aller Kinder sind größer bezogen auf den Durchschnittswert.

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Über die Anlagen 1 a und 1 b der Mutterschafts-Richtlinie hinaus können weiter-führende Ultraschall-unter-suchungen zur Abklärung oder Überwachung pathologischer Befunde durchgeführt werden. Folgende Indikationen hierfür können z. B. sein:
Ausmessung des Muttermundhalses (Zervix) bei Zervixinsuffizienz oder Verdacht, bestätigter vorzeitiger Blasensprung und/oder vorzeitige Wehentätigkeit, Verdacht auf vorzeitige Plazentaablösung, Kontrolle und gegebenenfalls Verlaufsbeobachtung nach Bestätigung einer bestehenden Anomalie oder Erkrankung des Fetus.

 Dopplersonographische Untersuchungen nach Anlage 1 d der Mutterschaftsrichtlinie

Mit Hilfe der dopplersonographischen Untersuchung (Strömungsgeschwindigkeitsmessung) kann der Blutkreislauf des Kindes beurteilt werden.

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Folgende Indikationen sind aufgeführt:

Verdacht auf Wachstumsverzögerung, EPH-Gestose (-> Erklärung siehe unter Gravidogramm, Seite 7/8) der Mutter, Auffälligkeiten der fetalen Herzaktivität, Begründeter Verdacht auf fetale Fehlbildung/Erkrankung.

Die Abschlussuntersuchung ist unterteilt in drei Themengebiete:

Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett.

Fachausdrücke:

SP – Spontangeburt

S – Sectio (Kaiserschnitt)

Vag. Op. – Zangen- oder Saugglockengeburt

SL – Schädellage

BEL – Beckenendlage (=Steißlage), Baby sitzt aufrecht in der Gebärmutter

QL – Querlage, Baby liegt quer in der Gebärmutter

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Apgar-Zahl – Sofort nach der Geburt, nach fünf und nach zehn Minuten wird das Baby mit Hilfe des Apgar-Schemas bewertet. Beurteilt werden Hautfarbe, Herzschlag, Atemtätigkeit, Bewegungsaktivität und Reflexe nach Punkten. Das bestmögliche Ergebnis sind jeweils zehn Punkte.

pH-Wert – gibt Auskunft über den Säuregrad des Blutes in der Nabelschnuraterie. Dieser Wert sollte mindestens 7,15 betragen.

Anti-D-Prophylaxe – Vorsorgliche Injektion von Anti-D-Immunglobulin an eine Rhesus-negative Schwangere mit einem Rhesus-positiven Baby gleich nach dessen Geburt (siehe auch S. 2, serologische Untersuchungen)

Die 2. Untersuchung nach der Entbindung bei deiner Frauenärztin oder Hebamme solltest du 6 bis 8 Wochen nach der Geburt vornehmen lassen. Du wirst nach deinem Befinden gefragt und nach Besonderheiten im Wochenbett. Ebenfalls sollte sich der/die Arzt/Ärztin erkundigen, ob das Stillen klappt und dir gegebenenfalls eine Stillberaterin empfehlen können. Du wirst vaginal untersucht und dein Bauch wird abgetastet, um zu ermitteln, wie die Rückbildung der Gebärmutter voranschreitet bzw. ob sie sich bereits ganz zurück gebildet hat. Sollte bei dieser Untersuchung alles in Ordnung sein, bedeutet dies, der gynäkologische Befund ist unauffällig.

Dein Eisenwert (Hb) im Blut wird bestimmt und dein Urin auf Zucker (Z pos.) und Eiweiß (E pos.) untersucht. Sollte der Befund positiv sein, sind weitere Untersuchungen notwendig. Dein Blutdruck (RR) wird gemessen. U 3 = Vorsorgeuntersuchung des Säuglings durch einen/e Kinderarzt/-ärztin in der 4. – 6. Lebenswoche.

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Bei der umgangssprachlich als Nackenfaltenmessung bekannten Untersuchung geht es um die Messung der Schwellung unter der Nackenhaut des Embryos, des dorsonuchalen Ödems, während einer Ultraschall-Untersuchung. Diese Schwellung erreicht in der 12. bis 13. Schwangerschaftswoche ihr Maximum. Statistisch ist diese Schwellung bei Kindern mit Down-Syndrom (Trisomie 21) besonders stark ausgeprägt, aber auch bei Kindern, die keine Chromosomenstörung haben, kann das Ödem vergrößert sein.

Die Nackenfaltenmessung wurde vor 2010 ohne weitere Regelungen während der normalen Ultraschall-Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge im ersten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt. Seit 2009 wird sie nicht mehr als eigener Punkt im Ultraschall-Protokoll aufgeführt. Seit 2010 fällt sie unter das Gendiagnostik-Gesetz, weil sie der Abschätzung der Wahrscheinlichkeit von genetischen Auffälligkeiten dient (GendG, § 3). Zusammen mit den biochemischen Untersuchungen des Bluts der Schwangeren mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit für genetische Auffälligkeiten beim Embryo abzuschätzen, bildet sie das Ersttrimester-Screening. Bei auffälligem Befund werden ärztlicherseits invasive Tests empfohlen, die je nach Alter der Schwangerschaft mit unterschiedlichen Methoden genetisches Material des Embryos gewinnen und auswerten.

Seit 2012 werden in Deutschland auch Bluttests angeboten, die die im Blut der Schwangeren vorkommenden Schnipsel kindlichen Erbgutes auf eine Trisomie 21, 18 und 13  (PraenaTest) und zusätzlich auf Monosomie X (Harmony-Test) hin untersuchen können. Diese Tests soll eine Alternative zu invasiven Tests darstellen, bringen allerdings andere Probleme mit sich: die Wartezeit von zwei Wochen bis zum Vorliegen des Ergebnisses und die daraus folgenden psychischen Belastungen und der Umstand, dass es, wenn auch selten, dennoch sowohl falsch positive als auch falsch negative Ergebnisse geben kann. Ein auffälliges Testergebnis zieht daher nochmals weitere Untersuchungen nach sich. Angesichts der Möglichkeit eines solchen vermeintlich risikolosen Tests ist es nochmals wichtiger, sich im Vorfeld genau zu überlegen, welche Diagnosen man überhaupt erfahren will und wie man mit den Ergebnissen umgehen würde.

Die Nackenfaltenmessung gehört wie auch der bereits etablierte Bluttest des „Ersttrimester-Screenings“ nicht zur regulären Schwangerschaftsvorsorge, sondern ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), die privat gezahlt werden muss – es sei denn, die Schwangerschaft wurde aufgrund des Alters der Schwangeren als Risikoschwangerschaft eingestuft oder bei der regulären Untersuchung ergab sich bereits ein auffälliger Befund.  Die Kosten für Praena- oder Harmony-Test wurden von den gesetzlichen Krankenkassen bisher nur in wenigen Einzelfällen übernommen.

Dass auch Ultraschall- und Blutuntersuchungen, bei denen kein genetisches Material des Embryos allein entnommen wird, unter das Gendiagnostik-Gesetz fallen, bedeutet: In jedem Fall muss die Schwangere vor der Untersuchung dieser schriftlich ausdrücklich zustimmen (GendG, § 8). Vor der Untersuchung muss eine ergebnisoffene Beratung über deren mögliche Folgen stehen, es sei denn, die Schwangere verzichtet schriftlich darauf (GendG, § 10).

Bei Schwangeren über 35 Jahren sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, auf die Möglichkeiten der Pränataldiagnostik hinzuweisen, Chromosomenstörungen und Fehlbildungen des Kindes festzustellen. In der Regel gibt es jedoch keine Therapie. Die Untersuchung dient also nur der Information, nicht der Einleitung oder Vorbereitung einer möglichen Behandlung. Schon vor der Untersuchung muss dir deswegen klar sein, dass du vor der Entscheidung stehen könntest, dein Kind weiter auszutragen, eventuell mit dem Ziel, es abzugeben, oder eine (Spät-)Abtreibung vornehmen zu lassen. Spätabtreibungen sind bei festgestellter Behinderung des Kindes deswegen straffrei, weil Gefahr für Leben oder Gesundheit der Mutter abgewendet werden soll. Diese rechtliche Regelung schwindet allerdings aus dem öffentlichen Bewusstsein, in dem die Chromosomenstörung oder Fehlbildung des Kindes als hinreichender Grund für einen Schwangerschaftsabbruch gilt.

Falls du dich von vornherein gegen einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hast, kannst du dein Recht auf Nichtwissen geltend machen und deine Ärztin/deinen Arzt schon im Vorfeld darüber informieren, dass du das Baby nicht auf nicht-therapierbare Fehlbildungen hin untersuchen lassen möchtest. Du kannst nicht nur das Ersttrimester-Screening ablehnen, sondern auch eine Beurteilung der Ultraschall-Darstellung beim normalen Vorsorge-Ultraschall daraufhin, ob ein Nackenödem vorliegen könnte, das dann weiter abgeklärt würde. Du hast vor jeder pränataldiagnostischen Untersuchung das Recht auf Bedenkzeit sowie darauf, deine Einwilligung zur Untersuchung zurückzuziehen (GendG, § 8).

Bei Beratungsstellen für Schwangere findest du nicht nur im Schwangerschaftskonflikt, sondern auch vor und nach pränataldiagnostischen Untersuchungen kompetente Ansprechpartnerinnen. Zur Abwägung, ob du pränataldiagnostische Untersuchungen vornehmen lassen möchtest und wenn ja, welche, findest du hier eine Informationsbroschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Informationsbroschüre zur Pränataldiagnostik

zuletzt aktualisiert: Januar 2022

Hebammenhilfe umfasst Beratung, Betreuung, Begleitung und Versorgung von Mutter und (ungeborenem) Kind während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett sowie Stillzeit.

Du kannst dich direkt an eine Hebamme wenden, wenn du Hebammenhilfe in Anspruch nehmen willst. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Wenn du privat versichert bist, solltest du dich über Deine Leistungsansprüche bei deiner privaten Krankenversicherung informieren.

Beratung

Für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik setze dich möglichst schon in der ersten Hälfte der Schwangerschaft mit einer freiberuflich tätigen Hebamme in deiner Nähe in Verbindung. Du kannst zu jedem Zeitpunkt deiner Schwangerschaft (auch schon zur Feststellung der Schwangerschaft!) Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen und sie um Rat fragen. Während eines Hausbesuchs, in einer Praxis oder am Telefon berät dich die Hebamme zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit*. Dazu gehören beispielsweise Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität, Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das Kind, soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt, usw…

Rabenmüttertipp: 

Nach unserer Erfahrung sind noch nicht oder nicht mehr alle Hebammen auf dem aktuellen Stand beim Thema Stillen. Wir empfehlen daher sich parallel auch mit einer Stillberaterin (siehe Wichtige Adressen unter unserer Rubrik Geburt) in Verbindung zu setzen, eine Stillgruppe zu besuchen  oder eins der von uns rezensierten Bücher zu lesen, denn eine gute Vorbereitung beugt späteren Stillproblemen vor.

Schwangerenvorsorge

Alle Vorsorgeuntersuchungen können, abgesehen vom Ultraschall, von der Hebamme durchgeführt werden. Sie werden im Mutterpass eingetragen. Die Vorsorgeuntersuchungen können auch im Wechsel zwischen Hebamme und Gynäkologe erfolgen.

Rabenmüttertipp:

Die Vorsorgeuntersuchungen, abgesehen vom Ultraschall, bei einer Hebamme durchführen zu lassen ist eine sehr empfehlenswerte Alternative zur Vorsorge beim Gynäkologen. Deine Vorsorgehebamme wird dir bald sehr vertraut sein und es wird dir bestimmt leichter fallen, mir ihr deine Sorgen und Ängste zu teilen, als mit einem Gynäkologen, der womöglich noch unter großem Zeitdruck steht. Die Untersuchungen machen die Hebammen entweder in einer eigenen Praxis, in einer Gemeinschaftspraxis mit einem Gynäkologen oder sie kommen zu dir nach Hause. Zu einer Vorsorgeuntersuchung gehören, genau wie beim Gynäkologen auch, eine ausführliche Beratung, messen des Blutdrucks, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe deines Kindes und die Kontrolle der Herztöne.

Beratung/Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen

Bei Schwangerschaftsbeschwerden kann dich deine Hebamme auf Wunsch zu Hause besuchen. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Übelkeit, Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe.

Deine Hebamme betreut dich auch in besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Fehl- und Totgeburten, bei krank geborenen Kindern und/oder Kindern, die kurz nach der Geburt sterben. Deine Hebamme wird dich begleiten und dich bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe unterstützen.

Geburtsvorbereitung

Vorbereitung auf die Geburt und das Kind, oft als Kombination von Körperarbeit (Körperwahrnehmung, Atem- und Entspannungsübungen, ausprobieren von Gebärpositionen), sachlicher Information und Gesprächen in der Gruppe rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Es gibt Kurse für Frauen und Kurse für Paare, als Wochenendkurse oder als fortlaufende Abendkurse. Bei Partnerkursen wird die Partnergebühr nicht von den Krankenkassen übernommen und muss privat entrichtet werden. Dies gilt ebenso für versäumte Kursstunden. Es gibt auch die Möglichkeit der Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung (Rezept). Du solltest dich frühzeitig (ca. 20.Woche) zu einem Kurs anmelden. Informiere dich deshalb rechtzeitig über die Möglichkeiten in deiner Umgebung.

Geburtshilfe

Geburtshilfe gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Zu jeder Geburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden. Bei Komplikationen, bzw. regelwidrigen Verläufen muss die Hebamme einen Arzt hinzuziehen. Die Hebamme begleitet dich und deinen Partner in allen Phasen der Geburt. Sie unterstützt dich beim Atmen und Entspannen und berät dich bei der Wahl hilfreicher Gebärpositionen. Deine Hebamme beobachtet, untersucht und dokumentiert. Sie beantwortet deine Fragen zum Geburtsablauf, zur Überwachung und zu evtl. medizinischen Unterstützungsmaßnahmen. Sie hilft dir beim ersten Stillen und nimmt die erste Vorsorgeuntersuchung bei deinem  Kind vor.

Jede normale Geburt kann die Hebamme in eigener Verantwortung leiten. Es gibt die Möglichkeiten für eine 

– Geburt in der Klinik: Hebammen sind im Schichtdienst für dich da. Nach der Geburt kannst du mit Deinem Kind noch ein paar Tage in der Klinik bleiben. 

– Geburt in der Klinik mit ‚Deiner‘ Hebamme: Die Hebamme, die dich schon während der Schwangerschaft betreut hat, begleitet dich in die Klinik und leitet – unabhängig vom Schichtdienst – die Geburt. Dieses System ist noch nicht so weit verbreitet, wird aber zum Teil in Kliniken mit festen ‚Beleghebammen‘ praktiziert, die im allgemeinen offen gegenüber Beleghebammen ohne festen Belegvertrag sind. 

– Geburt im Geburtshaus: Ein Team von Hebammen begleitet dich umfassend. Durchgehende und persönliche Betreuung in einer vertrauensvollen Atmosphäre und ein vielfältiges Angebot rund um die Geburt ermöglichen dir die Geburt selbst bestimmt und eigenverantwortlich zu erleben. 

– Ambulante Geburt: Du gehst zur Geburt in die Klinik, Geburtshaus oder Praxis. Nach problemlosem Verlauf gehst du später mit deinem Kind nach Hause. Wenn du eine ambulante Geburt planst, solltest du dich rechtzeitig um eine freiberufliche Hebamme kümmern, die dich und dein Baby anschließend zu Hause betreut.  

– Hausgeburt: Deine Hebamme, die dich schon während der Schwangerschaft betreut hat, begleitet dich bei der Geburt zu Hause im Kreis deiner Familie und in deinem gewohnten Umfeld. Wenn du eine Hausgeburt wünschst oder dazu Fragen hast, wende dich bitte frühzeitig an eine in der Hausgeburtshilfe tätige Hebamme.

Wochenbettbetreuung

Unabhängig von der Art der Entbindung hast du Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht dich die Hebamme in der Regel täglich. Später nach Absprache. Von der Krankenkasse werden Besuche bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann dich die Hebamme zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Anspruch auf Hebammenhilfe bei Problemen hast du bis zum Ende der Stillzeit.

Rabenmüttertipp:

Hierbei ist im Rahmen des offiziellen Umfangs der Hebammenhilfe NICHT festgelegt, was konkret unter „Ende der Stillzeit“ zu verstehen ist. Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, rechtzeitig Rücksprache wegen der Kostenübernahme bei Stillberatungen nach dem ersten Lebensjahr sowohl mit deiner Hebamme als auch deiner Krankenkasse zu nehmen. Erfahrungsgemäß können Stillprobleme jeder Zeit auftreten und damit auch dann, wenn die Stillbeziehung sich längst harmonisch gestaltet hat, beispielsweise wäre hier ein Stillstreik zu nennen.

Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).

Die Wochenbettbetreuung umfasst

– die Versorgung des Nabels,

– Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht)

– Ernährungsberatung (z. b. bei Gestationsdiabetes, bei Verstopfung oder zur ersten Beikost)  und Anleitung zur Pflege des Säuglings

– Hilfe bei Blähungen

Rabenmüttertipp:

Aus unserer Erfahrung mit unseren Kindern und aus den Erzählungen anderer Eltern, sind wir der Meinung, dass die sogenannten 3 Monatskoliken bei jungen Säuglingen insbesondere bei vollgestillten Kindern, nicht unbedingt ursächlich mit dem noch unreifen Verdauungssystems zusammenhängen. Viel mehr sind häufig andere Ursachen verantwortlich dafür, dass ein Baby sehr unruhig ist und mit Schreien reagiert. Beispiele: Reizüberflutung durch zu viele Aktivitäten und Besucher, nervliche Anspannung (insbesondere der Mutter), die sich auf das Kind überträgt, falsches Anlegen an die Brust beim Stillen, so dass das Kind zu viel Luft schluckt (auch bei Kindern, die das Fläschchen bekommen, ist das Luftschlucken möglich), und anderes. Deswegen ist es wichtig, dass du deiner Hebamme möglichst genau erzählst, wie euer Tagesablauf aussieht, wie es dir geht, ob du Sorgen oder Ängste oder andere Probleme hast, damit sie optimal helfen kann.

– Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten

– Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss

– Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen zur Rückbildung

– beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung

Rabenmüttertipp:

Hebammen verstehen sich aufgrund ihrer Ausbildung als „Fachfrau“ für die ganze Familie. Gerade zum Thema Erziehung kommt es dabei sehr darauf an, was genau in der Ausbildung zu diesem Thema vermittelt wurde (also eher konservative Wertvorstellungen nach dem Motto – auch Babys verstehen es schon, die Eltern zu manipulieren – oder eher neue Erkenntnisse, wie beispielsweise sofort auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen) und welche persönliche Meinung die jeweilige Hebamme sich selber gebildet hat. Deswegen, höre immer auf dein Herz und nehme nur die Ratschläge an, die du verstandes- und gefühlsmäßig nachvollziehen kannst.

– Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für Eltern und Kinder.

Die Hebamme informiert dich über zusätzliche Angebote die nicht von den Krankenkassen übernommen werden (z.B. Babyschwimmen, Babymassage, Yoga nach der Geburt, etc.).

Rückbildungsgymnastik

Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es werden Körperübungen gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen, zur Kräftigung des Beckenbodens und der Bauch- und Rückenmuskulatur. Atem- Entspannungs- und Lockerungsübungen helfen das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder zu finden. Rückbildungskurse werden mit und ohne Baby angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen Rückbildungskurs zu beginnen, ist ab der 3. Woche nach der Geburt und liegt für die meisten Frauen zwischen acht Wochen und vier Monaten nach der Geburt. Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der Gruppe statt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden.

Weitere Angebote

Viele Hebammen haben zusätzliche Qualifikationen und halten weitere Angebote bereit, die in der Regel nicht von den Kassen übernommen werden wie z.B.:

– Akupunktur

– autogenes Training

– Babymassage

– Babyschwimmen

– Bauchtanz

– Beckenbodengymnastik

– Ernährungsberatung

– PEKiP (Prager-Eltern-Kind-Programm) Eltern mit Deinem Baby während des 1. Lebensjahres in kleinen Gruppen

Rabenmüttertipp:

Es gibt PEKIP-Kurse, in denen die Leitung sich berufen fühlt über das eigentliche Eltern-Kind-Programm hinaus auch zum Stillen, Schlafen und anderen Themen des Elternseins Stellung zu nehmen. Wir möchten dich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um offizielle Programmpunkte des PEKIP handelt, sondern um die PERSÖNLICHE Meinung einer jeden Kursleiterin. Lasse dich deswegen nicht verunsichern, wenn z. B. die Ammenmärchen vom Stillen und Schlafen dort unter die Eltern gebracht werden.

– Psychologische Beratung

– Reflexzonenmassage

– Säuglingspflege

– Schwangerschaftsschwimmen

– Shiatsu für Schwangere und Mütter

– Wassershiatsu

– Yoga während der Schwangerschaft und nach der Geburt

– und anderes mehr …

Sprich doch einfach mal deine Hebamme darauf an. Weitere Informationen zur Hebammenhilfe und der Suche nach einer Hebamme in deiner Nähe findest du unter http://www.hebammen.de.

Rabenmüttertipp:

Worauf solltest du bei der Auswahl einer Hebamme achten:

– Sie sollte dir sympathisch sein!

– Frage Sie offen nach ihrer Einstellung zu allen Themen rund um Schwangerschaft, Geburt und Leben mit Baby, und entscheide dann, ob du ihr Vertrauen schenkst.

– Sie sollte Berufserfahrung haben.

– Sie sollte sich regelmäßig fortbilden.

Verfasst von Team Rabeneltern.org.

Jede Schwangere in einer schwierigen finanziellen Lage kann einen Antrag bei der „Stiftung Mutter und Kind“ stellen. Ihr müsst dazu zu einer anerkannten Beratungsstelle gehen. Diese hilft euch einen Antrag auszufüllen und gibt noch eine Stellungnahme und Einschätzung über euch ab.
Es gibt bei der Stiftung keine Frist mehr einzuhalten, das heißt ihr könnt den Antrag auch bei fortgeschrittener Schwangerschaft oder auch vor der 12. Woche stellen. Das Geld wird aber meist nach der 15. Schwangerschaftswoche ausgezahlt. Die Stiftung „Mutter und Kind“ übernimmt auf Antrag auch einen Teil der Rufbereitschaftskosten für eine außerklinische Geburt!
Die Anträge werden immer bei den Landstiftungen gestellt. Deswegen kann es vorkommen, das eine Mutter z.B. in Bayern mehr Geld erhält und in Niedersachsen weniger.

Weitere Informationen erteilt euch gerne eure zuständige Schwangerenberatung.

Wer ALGII bezieht, hat die Möglichkeit, im Falle einer Schwangerschaft einen Mehrbedarf (+17% der Regelleistung) zu erhalten. Dies gilt nach der 12. Schwangerschaftswoche. Sprecht euren Vermittler in der Bundesagentur für Arbeit an.

BAföG: Wer BAföG erhält, hat kaum Anspruch auf zusätzliche Leistungen. Hier hilft nur ein Antrag bei der Stiftung Mutter und Kind, siehe oben. Es wird generell davon ausgegagen, dass mit dem BAföG alle Individualitäten des Lebens abgedeckt werden. Ein Anspruch auf Mehrleistung wie beim ALGII besteht, wenn Du BAföG beziehst, nach der 12. Schwangerschaftswoche (Mutterpasskopie vorlegen!). Nach der Geburt, hat ein (!) Elternteil Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag. Du kannst nach der Geburt versuchen, bei der Bundsagentur für Arbeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Das BAföG-Amt ist in diesem Fall nicht für Dich zuständig bzw. natürlich weiterhin für Dein BAföG, aber nicht für Dein Kind! Weitere Informationen zum BaföG gibt es hier: www.das-neue-bafög.de

Du hast evt. Anspruch auf einen Bildungskredit. Nähere Informationen findest du hier: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/110.php

Frauen, die erwerbstätig sind, haben in der Zeit vor und nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Hier kannst Du den Antrag herunterladen oder online stellen: http://www.mutterschaftsgeld.de/Eingangsseite.htm Beim Antrag auf Mutterschaftsgeld kann Dir auch Deine Krankenkasse, die Agentur für Arbeit, Dein Arbeitgeber oder das Bundesversicherungsamt weiterhelfen.

Formloser Antrag auf Erstausstattung und Schwangerenbekleidung bei Bezug von ALGII

Der entsprechende Gesetzestext findet sich im 2. Buch des Sozialgesetzbuches, §23, Absatz 3: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html

Was genau gezahlt wird, ist regional verschieden. In Berlin gibt es folgende Leistungen:

215,37 € Schwangerenbekleidung
310,74 € Babyerstaustattung
100,00 € Kinderwagen gebraucht mit neuer Matratze
100,00 € Kinderbett gebraucht mit neuer Matratze
15,00 € Hochstuhl

Du musst einen formlosen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen. Hier ist ein Muster, dass Du gerne kopieren darfst. Du musst noch eure Leistungsnummer angeben und den Text auf Dich umschreiben. Die Liste anbei ist sehr wichtig! Viele Agenturen verlangen schon eine konkrete Aufstellung.

Ebenso solltest Du nur das beantragen, was Du wirklich benötigst. Was Du geschenkt oder geliehen bekommst, kannst Du nicht beantragen, das wäre Leistungsbetrug.

An die
Bundesagentur für Arbeit
Leistungsstelle/ ALGII (wenn Du einen Sachbearbeiter hast, hier den Namen eintragen)
Musterstrasse 1
12345 Musterstadt

Musterstadt, den 21.04.2011

Ergänzung des ALGII Antrages auf Schwangerenbekleidung und Erstausstattung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits gestern telefonisch mit Ihnen besprochen, reiche ich Ihnen nun noch den Antrag auf Schwangerenbekleidung und Erstausstattung ein.

Ich habe alles zusammen getragen, was uns in der Erstaustattung fehlt. Schwangerenbekleidung ist auch noch nicht vorhanden. Meine alten Sachen passen mir nicht mehr, da ich schon in der x.SSW bin.

Ich bitte Sie daher auch, meinen Antrag schnellstmöglich zu bearbeiten, denn lange Zeit ist nicht mehr bis zu der Geburt unseres Kindes im Monat x. Der Mutterpass zur Bestätigung meiner Angaben befindet sich bereits als Kopie bei unserem Antrag auf ALGII.

Mit freundlichen Grüßen

Musterfrau

Anlage

Anschaffungsliste der Erstausstattung
Anschaffungsliste der Schwangerenbekleidung

Anschaffungsliste der Erstausstattung

Bekleidung

10 x Höschen à 5,95 €
6 x Hemdchen à 4,50 €
6 x Jäckchen à 3,95 €
2 x Outdoor-Garnitur (Jacke à 12.95 €+ Mütze à 2,95 €)
3 x Strampelanzug ( Gr.56 ) à 7,95 €
3 x Strampelanzug ( Gr.62 ) á 7,95 €
6 x Paar Socken à 2,95 €
1 x Fausthandschuhe
3 x Lätzchen 6,50 €
1x Pucksack 12,95 €

Bettausstattung

Babybett mit Matratze 139,00 €
3 Bettlaken à 6,95 €
3 Bettbezüge à 14,95 €
2 Moltonunterlagen à 8,95 €
1 Steppdecke ( waschbar ) à 24,95 €
1 Baby-Flachkissen 19,95 €
1 Schlafsack 18,95 €
1 Nestchen 9,95 €
1 Betthimmel inklusive Himmelstange 34,50 €

Wickeln

1 gepolsterte Wickelauflage abwaschbar 19,95 €
1 Windeleimer mit Deckel 7,50 €
1 Babybadewanne 14,95 €
1 Badethermometer 1,95 €
3 Handtücher, möglichst mit Kapuze à 4,95 €
4-6 Mullwaschlappen à 1,95 €

Ernährung

6 große Flaschen – für Milch 9,95 €
8 Sauger 8,75 €
2 kleine Flaschen – für Tee 4,95 €
2 Ersatzsauger 2,95 €
1 Dampf-Desinfiziergerät für Sauger, Flaschen und Zubehör 24,95 €
1 Flaschenwärmer 17,50 €
je 1 Flaschen- und Saugerbürste 3,95 €
1 Hochstuhl 39,00 €

Unterwegs

Kinderwagen mit Bettbezug 299,00 €
Daunenkissen für den Kinderwagen 80x80cm
Autosicherheitsschale 0-13kg 59,90 €

Anschaffungsliste der Schwangerenbekleidung

2 Hosen Größe 42 à 39,95 €
5 Umstands T-Shirts Größe 44 à 19,00 €
2 Umstands Pullover Größe 44 à 19,95 €
5 Schwangerschaftsslips Größe 42 à 7,95 €
2 Umstands BH`s Größe 85E à 33,95 €

Mutterschutz

Arbeitgeber, die Schwangere und stillende Mütter beschäftigen, müssen die Regelungen des Mutterschutzgesetzes und der Verordnung zum Mutterschutzgesetz einhalten. Das Mutterschutzgesetz dient sowohl dem gesundheitlichen Schutz von Mutter und Baby als auch dem wirtschaftlichen Schutz der Mutter. Es regelt den Arbeitseinsatz der Schwangeren, die keinen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden darf, den Kündigungsschutz der Schwangeren/Mutter und die Zeiten des Beschäftigungsverbots vor und nach der Geburt sowie Arbeitspausen für stillende Mütter.

Den Leitfaden zum Mutterschutzgesetz findest Du hier: Leitfaden zum Mutterschutz

Hinweise zum Vorgehen bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das Mutterschutzgesetz findest Du im Artikel „Einhaltung des Mutterschutzgesetzes„.

Mutterschutz und befristete Arbeitsverträge

Nicht im Mutterschaftsgesetz vorgesehen sind befristete Arbeitsverträge gesetzlich versicherter Frauen, die während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist enden. Endet der Arbeitsvertrag vor Beginn der Schutzfrist, so muss sich die Schwangere regulär arbeitssuchend melden, erhält Arbeitslosengeld I und dann mit Beginn der Schutzfrist Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe dieses Arbeitslosengeldes.

Endet der Arbeitsvertrag nach Beginn der Schutzfrist, zahlen zuerst Krankenkasse und Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld, ab Vertragsende dann nur noch die Krankenkasse den vollen Nettobetrag des letzten Gehalts.
Befristete Arbeitsverträge, die unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz fallen, müssen nach Ablauf des Vertrags um die Zeit der Schutzfrist verlängert werden, es sei denn, die Mutter wünscht dies nicht. Die Vertragsverlängerung kann erst nach Ablauf der Schutzfrist beginnen.

Einen Sonderfall stellt der Mutterschutz in laufender Elternzeit dar.

Voraussetzung:
1. Laufende Elternzeit für Kind 1 (mit AG)
2. Kind 2 wird innerhalb der Elternzeit für Kind 1 geboren

„Arbeitnehmerinnen haben aber auch die Möglichkeit, eine laufende Elternzeit auf Grund neu einsetzender Mutterschutzfristen vorzeitig zu beenden. Frauen, die in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, können dies auf Grundlage von § 16 Abs. 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) tun. Frauen, die in der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeiten, können sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20.09.2007 (Aktenzeichen: C-116/06) berufen (so genanntes Kiiski-Urteil). In diesem Fall steht Unionsrecht über nationalem Recht.

Sollte von dieser Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung einer laufenden Elternzeit Gebrauch gemacht werden, so kann mit dem Ende der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist des weiteren Kindes erneut Elternzeit angemeldet werden. Elternzeit für das weitere Kind oder Elternzeit für das ältere Kind nach dem Bindungszeitraum ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn zunächst erneut Elternzeit für das ältere Kind genommen werden soll, der Bindungszeitraum für dessen Anspruch mit dem Ende des Mutterschutzes für das weitere Kind aber noch nicht beendet ist, so stellt dies eine Verlängerung der Elternzeit im Bindungszeitraum dar und ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.“ (Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Das heißt: Man kann wegen einer erneuten Schwangerschaft die laufende Elternzeit vorzeitig beenden und dann direkt in die neue Mutterschutzzeit vor der nächsten Geburt gehen. Dadurch erhält man das volle Mutterschaftsgeld für das jüngere Kind. Diese Regelung schädigt den Arbeitgeber nicht, da dieser den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse wieder zurückbekommt.

Elternzeit und Elterngeld

Den Leitfaden zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz findest Du hier.

Nachfragen werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch zügig beantwortet, hier geht es zum Servicetelefon oder Kontaktformular.

Die Gewerbeaufsichtsämter sind unter anderem zuständig für die Überwachung der Arbeitsbedingungen von werdenden und stillenden Müttern gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchuG) im Betrieb. Das für dich zuständige Gewerbeaufsichtsamt ist dein Ansprechpartner, falls du z. B. mit Arbeiten beauftragt bist, die du als Schwangere oder Stillende nicht durchführen darfst (siehe Beschäftigungsverbote §§ 3 und 4 MuSchuG), du Überstunden machen musst oder nachts/an Sonn- und Feiertagen arbeiten sollst (s. § 8 MuSchuG), oder, wenn du dich psychisch unter Druck gesetzt fühlst (auch Mobbing) und weder dein/e Vorgesetzte/r, Betriebs-/Personalrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt-/ärztin oder andere Stellen im Betrieb dir  weiter helfen konnten oder wollten.

Dein Anruf beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt wird auf deinen Wunsch anonym bearbeitet. Das kann z. B. so erfolgen: Ein/e Mitarbeiter/in des Amtes besucht deinen Betrieb unter einem anderen Vorwand, z. B. Routinekontrolle oder allgemeine Überprüfung der Arbeitszeiten oder zu einem speziellen Thema, z. B. Umgang mit Gefahrstoffen. Anhand einer Reihe von Fragen, in denen auch besondere Personengruppen mit erfasst sind wie z. B. Jugendliche, werdende und stillende Müttern und Leiharbeitnehmer, wird der/die Mitarbeiter/in des Amtes vorgeben, eine Stichpunktkontrolle zum Bespiel deines Arbeitsplatzes im Labor, Büro, Produktion, Lager etc. vornehmen zu wollen oder z. b. er/sie lässt sich die Arbeitszeitnachweise aller Mitarbeiter des Betriebes/der Abteilung vorlegen. Werden bei der Kontrolle Verstöße gegen das Mutterschutzgesetz festgestellt, wird der Arbeitgeber mündlich oder schriftlich sofort oder unter Festsetzung einer Frist aufgefordert, die Arbeitsbedingen den gesetzlichen Vorschriften anzupassen. Kommt er dieser Anordnung nicht nach, wird entweder ein Zwangsgeld festgesetzt oder er muss ein Bußgeld zahlen. Im Rahmen einer solchen Überprüfung spielst du keine Rolle, so dass du nicht befürchten musst, dass dein Arbeitgeber Rückschlüsse auf deine Person ziehen kann.

Weiterhin erteilen die Gewerbeaufsichtsämter Ausnahmegenehmigungen, z. B. hinsichtlich des Kündigungsschutzes (s. § 9 MuSchG).

Der Begriff Gestationsdiabetes bezeichnet eine Störung der Glucosetoleranz mit erstmaliger Diagnose während der Schwangerschaft. Diese Erkrankung ist mit großen Risiken für Mutter und Kind verbunden. Die Risiken für die Mutter bestehen im häufigen Auftreten von Schwangerschaftskomplikationen wie Harnwegsinfektionen, EPH-Gestose („Schwangerschaftsvergiftung“), Polyhydramnion (zu viel Fruchtwasser) und oft der Notwendigkeit eines Kaiserschnittes. Die Risiken für das Kind sind eine erhöhte Rate der pränatalen Mortalität (Sterblichkeit vor der Geburt) und der perinatalen Morbidität (Erkrankungen nach der Geburt), z.B. durch Makrosomie (Übergewicht), Hypoglykämie („Unterzucker“) und Hyperbilirubinämie (erhöhter Bilirubingehalt im Blut).

Ein immens wichtiger Teil der Therapie einer Gestationsdiabetes ist die Ernährungsumstellung. Es gilt während der Schwangerschaft nicht für Zwei zu essen, sondern das Richtige für Zwei zu essen! Deshalb sollte auf eine gesunde, vollwertige und bedarfsgerechte Ernährung zum Wohle von Mutter und Kind geachtet werden.

Der häufigste Fehler liegt darin, dass zu viele leicht resorbierbare Fette und Kohlenhydrate aufgenommen werden und es dadurch zu einer energiereichen Fehlernährung kommt, die zu einer stärkeren Gewichtszunahme führt und damit das Risiko einer Gestationsdiabetes erhöht.

Während der Schwangerschaft werden insgesamt ca. 71.700 zusätzliche Kalorien benötigt. Diese sollten möglichst gleichmäßig verteilt werden und ergeben somit eine tägliche Menge von 255 kcal zusätzlich.

Der Bedarf an Makronährstoffen sieht während der Schwangerschaft folgendermaßen aus:

1. Der Bedarf an Eiweiß ist ab dem 4. Monat erhöht. Die empfohlene Menge der täglichen Zulage liegt bei 10 g Eiweiß.

2. Die Zufuhr an Fett sollte 35% der Gesamtenergiezufuhr nicht überschreiten.

3. Kohlenhydrate sollten mindestens 50% der Energiezufuhr ausmachen.

4. Es sollten täglich etwa 30g Ballaststoffe aufgenommen werden.

5. Die Flüssigkeitszufuhr sollte etwa 2700 ml am Tag betragen.

Mikronährstoffe sollten in folgenden Mengen aufgenommen werden:

1. Folsäure: Tägliche Zulage von 200 µg am Tag; Folsäure ist besonders wichtig bei vorhandenem Kinderwunsch und in der Frühschwangerschaft

2. Calcium: Tägliche Aufnahme von 25- 30 g; Die Zufuhr sollte auf mehrere Mahlzeiten verteilt werden.

3. Magnesium: Diese Zufuhrwerte sind ähnlich wie außerhalb der Schwangerschaft und betragen etwa 310 mg am Tag. Der Bedarf  kann mit ausgewogener Mischkost gedeckt werden.

4. Eisen: sollte doppelt soviel wie außerhalb der Schwangerschaft aufgenommen werden, ca. 30 mg am Tag.

5. Jod: Es ist wichtig, auf eine ausreichende Jodzufuhr zu achten. Sie sollte ca. 230  µg am Tag betragen.

6. Zink: Erhöhung der Zufuhr um 3 mg auf insgesamt 10 mg am Tag.

6. Selen: ähnlich wie bei Nicht-Schwangeren sollten etwa 30-70  g am Tag aufgenommen werden.

7. Vitamin A: Die Zufuhr sollte um ca. ein Drittel höher sein, als bei Nicht-Schwangeren. Dieser Mehrbedarf bezieht sich allerdings auf das zweite und dritte Drittel der Schwangerschaft. Im ersten Drittel sollte auf eine erhöhte Vitamin A Zufuhr (z.B. in Leber enthalten) verzichtet werden.

Als Ernährungsempfehlung bei Gestationsdiabetes wurden folgende zehn wichtige Regeln herausgegeben:

1. Vielseitig, aber nicht zu viel -> Möglichst vielseitige Auswahl der Lebensmittel, dabei aber nicht zu große Mengen vertilgen.

2. Weniger Fett und fettreiche Lebensmittel -> durch diese Maßnahme kann einer übermäßigen Gewichtszunahme während der Schwangerschaft vorgebeugt werden.

3. Wenig Süßes -> Zucker und Süßigkeiten sollte man möglichst meiden, um den Anteil der leicht resorbierbaren Kohlenhydrate auf ein Minimum zu reduzieren. Wichtig ist auch, sich die Liste der Inhaltsstoffe genau durchzulesen!

4. Mehr Vollkornprodukte -> Der Anteil an komplexen Kohlenhydraten mit einem hohen Ballaststoffgehalt sollte deutlich erhöht werden.

5. Reichlich Gemüse und Kartoffeln, mäßig Obst essen

6. Weniger tierisches Eiweiß -> diese Empfehlung gilt nur eingeschränkt und muss individuell entschieden werden

7. Würzig, aber nicht salzig -> möglichst viel selbst zubereiten und auf Fertiggerichte weitgehend verzichten

8. Trinken mit Verstand -> Die Flüssigkeitszufuhr sollte gesichert sein. Trotzdem sollte darauf geachtet werden, was man trinkt.

9. Öfter kleinere Mahlzeiten -> Mehrere kleinere Mahlzeiten über den Tag verteilen um eine ausreichende Nährstoffzufuhr zu gewährleisten.

10. Schmackhaft und schonend zubereiten -> Die Nahrungsmittel sollten möglichst schonend gegart werden, um größere Nährstoffverluste zu vermeiden.

Ballaststoffe für die Verdauung

Die Zufuhr von Ballaststoffen sollte sowohl aus Getreide, als auch aus Gemüse, Kartoffeln und Obst erfolgen. Nur so wird die Verteilung unlöslicher und löslicher Ballaststoffe gewährleistet. Der Richtwert für die Zufuhr beträgt ca. 30 g/Tag oder 12,5 g pro 1000 kcal.

Ernährungsberatung

Schwangere mit Gestationsdiabetes sollten eine strukturiere Gruppenschulung aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Die Schulungseinheiten befassen sich mit Themen wie Kohlenhydrate, Ernährungsgewohnheiten, Eiweiß und Mineralstoffe und der Bedeutung des Fettes als Nährstoff und Lebensmittel.

Die Empfehlungen für eine Schwangere mit Gestationsdiabetes unterscheiden sich nicht besonders von denen einer gesunden Schwangeren. Die Besonderheiten liegen lediglich im Kohlenhydratstoffwechsel, wobei die Komplikationshäufigkeit durch eine gezielte und konsequente Ernährungsumstellung deutlich gesenkt werden kann. Diese Ernährungsumstellung reicht bei 95% der Patientinnen aus. Ist das Blutzuckertagesprofil jedoch weiterhin pathologisch, ist eine zusätzliche Insulingabe erforderlich.

Wenn du ein Medikament einnehmen musst und nach einer in der Schwangerschaft geeigneten oder stillfreundlichen Alternative suchst, berät

Reprotox, Institut für Reproduktionstoxikologie

Tel: 0731 500-58655
Fax: 0731 500-58656
email: wolfgang.paulus@uniklinik-ulm.de
online Kontakt-Formular: Online-Anfrageformular | Universitätsklinikum Ulm
Beratungszeiten:
Mo bis Do: 08.00 – 18.00 Uhr
Fr: 08.00 – 16.00 Uhr
Reprotox

Diese Beratung kann sehr hilfreich sein, weil die Angaben des Beipackzettels oft vage sind. Bei reprotox kannst Du selbst telefonisch oder per Kontaktforumular anfragen. Da das Institut sich aus Spenden und Stiftungsgeldern finanziert, wird um eine freiwillige Spende von 20 Euro nach der Konsultation gebeten.

Ein für Ärztinnen etablierter Ansprechpartner ist das

Pharmakovigilanz- und Beratungszentrum für Embryonaltoxikologie
www.emrbyotox.de

Kontakt und Beratung via online Formular: https://www.embryotox.de/beratung/

Wer keine Möglichkeit hat, den Fragebogen auszufüllen, kann hier anrufen.
49 30 450 525 700
Sprechzeiten (werktags)
Montag bis Freitag 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr (außer Mittwoch)

Du kannst Rat auf der Internetseite der Beratungsstelle suchen, dort befindet sich eine Datenbank mit Suchfunktionen nach Handelsname und Wirkstoffen: http://www.embryotox.de, für Psychopharmaka auch www.frauen-und-psychiatrie.de.

Oder Du kannst deine Ärztin, deine Hebamme oder Stillberaterin ansprechen, die dann ggf. in Berlin anruft oder das von dort herausgegebene Fachbuch besitzt und dort nachliest (Arzneiverordnung in Schwangerschaft und Stillzeit, Urban&Fischer Verlag München 2006).

Empfehlenswert ist es, die Telefonnummer der Beratungsstelle bei Arztbesuchen bereit zu haben und Arzttermine innerhalb der Telefon-Sprechzeiten von embryotox auszumachen: Mo – Fr 09:00-12:00 und 13:30-16:00 Uhr.

Ihr möchtet keine Hormone zur Verhütung verwenden oder aber ganz bewusst ein Kind planen, dann ist  folgender Link sinnvoll:

https://www.familienhandbuch.de/eltern-werden/familienplanung/nat.familienplanung.php

Im NFP-Forum könnt ihr euch über die Methode austauschen und auch Tipps erhalten bei schwierigen Temperaturkurven:

www.nfp-forum.de