Im Forum haben unsere Userinnen zusammengetragen, was sie vor ihrem Kaiserschnitt gern gewusst hätten oder was auf jeden Fall gut war, zu wissen. Information ist wichtig, weil das Gefühl, überrumpelt zu werden und ausgeliefert zu sein, lange nachwirken kann. Darum haben wir ihre Erfahrungen hier zusammengefasst.

Vor dem geplanten Kaiserschnitt

Sollte es keine bestimmten Gründe dagegen geben, kann vor einem geplanten Kaiserschnitt auf Wehen gewartet werden! Das ist nicht nur für das Kind wichtig, auch die Mutter muss nicht völlig ohne körperliche Vorbereitung in die operative Geburt gehen, sondern merkt, dass nun ohnehin etwas passieren muss. Auch die Hormonlage ist hilfreich.

Wenn nicht auf Wehen gewartet werden kann, wird in manchen Krankenhäusern ermöglicht, vor dem geplanten Termin einen niedrig dosierten Wehentropf zu bekommen, als Startzeichen für das Baby.

Es ist möglich, schon vor der Geburt eine Haushaltshilfefür die Zeit danach zu beantragen!

Verlauf des Kaiserschnitts

Bei einem Kaiserschnitt werden normalerweise Arme und Hände der Frau festgeschnallt, weil die hochdosierte PDA heftiges Zittern der Arme bewirken kann.

Vom Kaiserschnitt ist ganz viel zu spüren – es wird nicht nur am Kind, sondern auch an der Mutter gezerrt und gezogen und es kann sich alles sehr wild anfühlen. (Von wegen sanfter Kaiserschnitt!)

Während des Kaiserschnitts kann der Blutdruck so absacken, dass der Mutter total schlecht und schwindelig wird.

Es kann sein, dass niemand vom OP-Team ungefragt erzählt, was gerade passiert. Besprich am besten vorher, dass dir das wichtig ist, oder mach mit deiner Begleiterperson aus, dass sie für dich jeweils nachfragt, was gerade passiert und warum.

Die Begleiterperson muss mit dem Baby nicht den OP verlassen. Sie kann das Baby auch bei der Mutter halten.

Man darf nach der Geburt normal essen .

Narkose

Es kann sein, dass die (aufgespritzte) PDA ein heftiges Zittern der Arme verursacht (darum auch die Fixierung).

Es kann sein, dass die Betäubung (PDA) hoch bis zur Brust wirkt – das kann Angst machen wegen des Gefühls, nicht mehr atmen zu können.

Eine Nebenwirkung der Betäubung kann höllischer Juckreiz sein. Dagegen kann man ein Medikament gespritzt bekommen.

spritzt bekommen.

Wenn das Betäubungsmittel sich nicht gut verteilt, kann das Kopfende des OP-Tischs abgesenkt werden

Es kann sein, dass die Betäubung nicht oder nur einseitig wirkt. Unbedingt darauf bestehen, dass die OP unterbrochen wird, bis das behoben ist!

Die Tage danach

Die ganze Luft im Körper durch die OP kann starke Schmerzen machen.
Auch der Oberkörper kann noch Tage nach der Geburt wehtun, weil man während der OP gestreckt wird.

Schmerzmittel sind okay! Auch in hoher Dosierung. Man sollte/darf auch an den Tagen nach der OP noch Schmerzmittel verlangen. Ein gutes Schmerzmanagement ist wichtig! Es ist kein Versagen, Schmerzmittel zu nehmen, vom Ertragen der Schmerzen hat niemand etwas. Im Gegenteil führt Unterversorgung mit Schmerzmitteln häufig dazu, dass der Kaiserschnitt schwerer verkraftet wird.

Es wird die ersten Tage fies wehtun, dann aber besser werden. Bei vielen Müttern klingen die meisten Beschwerden nach etwa zwei Wochen deutlich ab. Es kann aber auch deutliclh länger dauern. Scheue dich nicht, dich auch später noch zu schonen und Hilfe anzunehmen.

Stillen

Stillen nach Kaiserschnitt ist möglich, aber man braucht beim Finden der geeigneten Stillposition erfahrene Hilfe.

Narbe

Der gesamte Bereich um die Narbe herum ist bei den meisten Frauen nach einem Kaiserschnitt noch jahrelang taub.
Eine Akupunktur-Behandlung kann die Narbe “entstören“.

Spätere Schwangerschaften/Geburten

Es kann nach einem Kaierschnitt schwerer sein kann, wieder schwanger zu werden.

Eine vaginale Geburt nach Kaiserschnitt ist oft möglich! Viele Krankenhäuser arbeiten immer noch nach dem Motto “einmal Kaiserschnitt – immer Kaiserschnitt”, aber das muss nicht so sein.

Umgang mit dem Kaiserschnitt

Es ist ok, einen Kaiserschnitt zu haben. Die Mutter hat nicht deswegen gleich ein wahnsinnig hohes Risiko, im Wochenbett zu sterben. Die Schmerzen sind zwar heftig, aber Schmerzmittel helfen und nach zwei Wochen ist schon wieder das meiste „gut“. Es kann eine gute Geburt sein. Das Leben hört nicht auf, die Mutter hat nicht versagt.

“Mir hätte geholfen, zu wissen, dass auch ’natürliche‘ Geburten traumatisch sein können und durchaus nicht jede Frau lächelnd in der Badewanne gebiert. Dass es auch fiese Geburtsverletzungen geben kann bei Spontangeburten. Ich kam mir so verletzt vor (war ich auch) aber das ist ein Geburtsrisiko, so sehe ich das heute – auch bei einer Spontangeburt kann man danach unschöne Zeiten haben.“

Genauso wie eine vaginale Geburt kann ein Kaiserschnitt für manche Frauen ein traumatisches Erlebnis werden, trotz bester Vorkehrungen und Wissen um alle Eventualitäten. Wenn es dir länger nach der Geburt noch schlecht geht, wende dich an deine Hebamme, an den Verein Schatten und Licht, einen Psychologen oder schlicht eine vertraute, nicht urteilende und wertende Person und bitte um Hilfe.

Nein. Zwar werden die meisten Kinder bei uns im Krankenhaus geboren, die Übernahme der Geburtskosten ist jedoch nicht an den Geburtsort „Krankenhaus“ gekoppelt.

Die reinen Geburtskosten, also Kosten für die Hebammenleistungen und pflegerisches und medizinisches Material, übernehmen in Deutschland alle Krankenkassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen mittlerweile auch standardmäßig die Betriebskostenpauschale, die bei den meisten Geburtshäusern zu zahlen ist. Die Kasse rechnen diese direkt mit den Betreiberinnen des Geburtshauses ab.

Anders sieht es jedoch häufig mit den Kosten aus, die bei außerklinischen Geburten sowie bei klinischen Geburten mit Beleghebamme für deren Rufbereitschaft anfallen. Die Hebamme(n) ist (sind) während vier Wochen um den errechneten Geburtstermin jederzeit auf Abruf bereit, zur beginnenden Geburt hinzuzukommen. Dafür wird eine Pauschale von etwa 250-350 Euro berechnet. Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Pauschale, andere nicht. Es lohnt sich, schon frühzeitig bei der eigenen Versicherung deswegen nachzufragen. Ein Kassenwechsel ist auch während der Schwangerschaft mit der üblichen Kündigungsfrist von zwei Monaten bei der alten Kasse möglich. Die neue Kasse übernimmt dann ebenfalls alle Kosten, die mit Schwangerschaft und Geburt verbunden sind, es gibt dafür keine Wartezeiten.

Die Nachsorge durch eine Hebamme wird ebenfalls von den Krankenkassen gezahlt, auch bei einer außerklinischen oder ambulanten Geburt.

Bei privaten Krankenversicherungen sind die Konditionen nicht festgelegt, es kommt also auf den jeweiligen Versicherungsvertrag an. Die reinen Geburtskosten werden aber auch hier in jedem Fall übernommen.

In der Schweiz stehen die meisten Geburtshäuser mittlerweile auf den Spitallisten des regulären Gesundheitssystems, d.h. sowohl die reinen Geburtskosten als auch Betriebskosten- und Rufbereitschaftspauschale werden teils von den Krankenkassen im Grundversicherungs-Tarif und teils vom jeweiligen Kanton übernommen. Bei Geburtshaus-Geburten außerhalb des eigenen Kantons werden eventuell Differenzbeträge fällig, wenn der Wohnkanton geringere Pauschalen zahlt als der Kanton, in dem das Geburtshaus ansässig ist.

In Österreich berechnet eine Hausgeburtshebamme für Vorsorge, Rufbereitschaft, Geburtsbegleitung und Nachsorge insgesamt ca. 1400-1800 Euro. Bei Hebammen mit Kassenvertrag, den allerdings nur wenige Hebammen haben, übernimmt die Krankenkasse alle Kosten, die die Hebamme berechnet. Bei allen anderen zahlt die Frau privat und kann sich von der Krankenkasse den Teil der Kosten rückerstatten lassen, den die Krankenkasse der Kassenhebamme bezahlt hätte, etwa 600-800 Euro. Hat die Hebamme für einzelne Leistungen, etwa Vor- oder Nachsorge, einen Kassenvertrag, werden nur die restlichen Kosten auf diese Weise abgerechnet.

Hebammenhilfe umfasst Beratung, Betreuung, Begleitung und Versorgung von Mutter und (ungeborenem) Kind während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett sowie Stillzeit.

Du kannst dich direkt an eine Hebamme wenden, wenn du Hebammenhilfe in Anspruch nehmen willst. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Wenn du privat versichert bist, solltest du dich über Deine Leistungsansprüche bei deiner privaten Krankenversicherung informieren.

Beratung

Für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik setze dich möglichst schon in der ersten Hälfte der Schwangerschaft mit einer freiberuflich tätigen Hebamme in deiner Nähe in Verbindung. Du kannst zu jedem Zeitpunkt deiner Schwangerschaft (auch schon zur Feststellung der Schwangerschaft!) Kontakt mit einer Hebamme aufnehmen und sie um Rat fragen. Während eines Hausbesuchs, in einer Praxis oder am Telefon berät dich die Hebamme zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit*. Dazu gehören beispielsweise Ernährung und Lebensweise in der Schwangerschaft, Partnerschaft und Sexualität, Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung, Vorbereitung auf das Kind, soziale Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt, usw…

Rabenmüttertipp: 

Nach unserer Erfahrung sind noch nicht oder nicht mehr alle Hebammen auf dem aktuellen Stand beim Thema Stillen. Wir empfehlen daher sich parallel auch mit einer Stillberaterin (siehe Wichtige Adressen unter unserer Rubrik Geburt) in Verbindung zu setzen, eine Stillgruppe zu besuchen  oder eins der von uns rezensierten Bücher zu lesen, denn eine gute Vorbereitung beugt späteren Stillproblemen vor.

Schwangerenvorsorge

Alle Vorsorgeuntersuchungen können, abgesehen vom Ultraschall, von der Hebamme durchgeführt werden. Sie werden im Mutterpass eingetragen. Die Vorsorgeuntersuchungen können auch im Wechsel zwischen Hebamme und Gynäkologe erfolgen.

Rabenmüttertipp:

Die Vorsorgeuntersuchungen, abgesehen vom Ultraschall, bei einer Hebamme durchführen zu lassen ist eine sehr empfehlenswerte Alternative zur Vorsorge beim Gynäkologen. Deine Vorsorgehebamme wird dir bald sehr vertraut sein und es wird dir bestimmt leichter fallen, mir ihr deine Sorgen und Ängste zu teilen, als mit einem Gynäkologen, der womöglich noch unter großem Zeitdruck steht. Die Untersuchungen machen die Hebammen entweder in einer eigenen Praxis, in einer Gemeinschaftspraxis mit einem Gynäkologen oder sie kommen zu dir nach Hause. Zu einer Vorsorgeuntersuchung gehören, genau wie beim Gynäkologen auch, eine ausführliche Beratung, messen des Blutdrucks, Urin- und Blutuntersuchungen, Feststellen der Lage und Größe deines Kindes und die Kontrolle der Herztöne.

Beratung/Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und Vorwehen

Bei Schwangerschaftsbeschwerden kann dich deine Hebamme auf Wunsch zu Hause besuchen. Schwangerschaftsbeschwerden können sich in vielfältiger Art äußern, wie z.B. Übelkeit, Unwohlsein und Schmerzen, Ängste und Nöte, die mit der Schwangerschaft zusammenhängen. Auch der Verdacht auf vorzeitige Wehen, Blasensprung oder Geburtsbeginn sind Gründe für Hebammenhilfe.

Deine Hebamme betreut dich auch in besonderen Fällen, wie beispielsweise bei Fehl- und Totgeburten, bei krank geborenen Kindern und/oder Kindern, die kurz nach der Geburt sterben. Deine Hebamme wird dich begleiten und dich bei der Suche nach einer Selbsthilfegruppe unterstützen.

Geburtsvorbereitung

Vorbereitung auf die Geburt und das Kind, oft als Kombination von Körperarbeit (Körperwahrnehmung, Atem- und Entspannungsübungen, ausprobieren von Gebärpositionen), sachlicher Information und Gesprächen in der Gruppe rund um Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.

Es gibt Kurse für Frauen und Kurse für Paare, als Wochenendkurse oder als fortlaufende Abendkurse. Bei Partnerkursen wird die Partnergebühr nicht von den Krankenkassen übernommen und muss privat entrichtet werden. Dies gilt ebenso für versäumte Kursstunden. Es gibt auch die Möglichkeit der Einzelunterweisung auf ärztliche Anordnung (Rezept). Du solltest dich frühzeitig (ca. 20.Woche) zu einem Kurs anmelden. Informiere dich deshalb rechtzeitig über die Möglichkeiten in deiner Umgebung.

Geburtshilfe

Geburtshilfe gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Zu jeder Geburt muss eine Hebamme hinzugezogen werden. Bei Komplikationen, bzw. regelwidrigen Verläufen muss die Hebamme einen Arzt hinzuziehen. Die Hebamme begleitet dich und deinen Partner in allen Phasen der Geburt. Sie unterstützt dich beim Atmen und Entspannen und berät dich bei der Wahl hilfreicher Gebärpositionen. Deine Hebamme beobachtet, untersucht und dokumentiert. Sie beantwortet deine Fragen zum Geburtsablauf, zur Überwachung und zu evtl. medizinischen Unterstützungsmaßnahmen. Sie hilft dir beim ersten Stillen und nimmt die erste Vorsorgeuntersuchung bei deinem  Kind vor.

Jede normale Geburt kann die Hebamme in eigener Verantwortung leiten. Es gibt die Möglichkeiten für eine

  • Geburt in der Klinik: Hebammen sind im Schichtdienst für dich da. Nach der Geburt kannst du mit Deinem Kind noch ein paar Tage in der Klinik bleiben.
  • Geburt in der Klinik mit ‚Deiner‘ Hebamme: Die Hebamme, die dich schon während der Schwangerschaft betreut hat, begleitet dich in die Klinik und leitet – unabhängig vom Schichtdienst – die Geburt. Dieses System ist noch nicht so weit verbreitet, wird aber zum Teil in Kliniken mit festen ‚Beleghebammen‘ praktiziert, die im allgemeinen offen gegenüber Beleghebammen ohne festen Belegvertrag sind.
  • Geburt im Geburtshaus: Ein Team von Hebammen begleitet dich umfassend. Durchgehende und persönliche Betreuung in einer vertrauensvollen Atmosphäre und ein vielfältiges Angebot rund um die Geburt ermöglichen dir die Geburt selbst bestimmt und eigenverantwortlich zu erleben.
  • Ambulante Geburt: Du gehst zur Geburt in die Klinik, Geburtshaus oder Praxis. Nach problemlosem Verlauf gehst du später mit deinem Kind nach Hause. Wenn du eine ambulante Geburt planst, solltest du dich rechtzeitig um eine freiberufliche Hebamme kümmern, die dich und dein Baby anschließend zu Hause betreut.
  • Hausgeburt: Deine Hebamme, die dich schon während der Schwangerschaft betreut hat, begleitet dich bei der Geburt zu Hause im Kreis deiner Familie und in deinem gewohnten Umfeld. Wenn du eine Hausgeburt wünschst oder dazu Fragen hast, wende dich bitte frühzeitig an eine in der Hausgeburtshilfe tätige Hebamme.

Wochenbettbetreuung

Unabhängig von der Art der Entbindung hast du Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt besucht dich die Hebamme in der Regel täglich. Später nach Absprache. Von der Krankenkasse werden Besuche bis 8 Wochen nach der Geburt übernommen. Danach kann dich die Hebamme zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Anspruch auf Hebammenhilfe bei Problemen hast du bis zum Ende der Stillzeit.

Rabenmüttertipp:

 Hierbei ist im Rahmen des offiziellen Umfangs der Hebammenhilfe NICHT festgelegt, was konkret unter „Ende der Stillzeit“ zu verstehen ist. Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, rechtzeitig Rücksprache wegen der Kostenübernahme bei Stillberatungen nach dem ersten Lebensjahr sowohl mit deiner Hebamme als auch deiner Krankenkasse zu nehmen. Erfahrungsgemäß können Stillprobleme jeder Zeit auftreten und damit auch dann, wenn die Stillbeziehung sich längst harmonisch gestaltet hat, beispielsweise wäre hier ein Stillstreik zu nennen.

Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).

Die Wochenbettbetreuung umfasst

  • die Versorgung des Nabels,
  • Beobachtung des allgemeinen Zustands des Säuglings (Temperatur, Atmung, Trinkverhalten, Gewicht)
  • Ernährungsberatung (z. b. bei Gestationsdiabetes, bei Verstopfung oder zur ersten Beikost)  und Anleitung zur Pflege des Säuglings
  • Hilfe bei Blähungen
Rabenmüttertipp:

 Aus unserer Erfahrung mit unseren Kindern und aus den Erzählungen anderer Eltern, sind wir der Meinung, dass die sogenannten 3 Monatskoliken bei jungen Säuglingen insbesondere bei vollgestillten Kindern, nicht unbedingt ursächlich mit dem noch unreifen Verdauungssystems zusammenhängen. Viel mehr sind häufig andere Ursachen verantwortlich dafür, dass ein Baby sehr unruhig ist und mit Schreien reagiert. Beispiele: Reizüberflutung durch zu viele Aktivitäten und Besucher, nervliche Anspannung (insbesondere der Mutter), die sich auf das Kind überträgt, falsches Anlegen an die Brust beim Stillen, so dass das Kind zu viel Luft schluckt (auch bei Kindern, die das Fläschchen bekommen, ist das Luftschlucken möglich), und anderes. Deswegen ist es wichtig, dass du deiner Hebamme möglichst genau erzählst, wie euer Tagesablauf aussieht, wie es dir geht, ob du Sorgen oder Ängste oder andere Probleme hast, damit sie optimal helfen kann.

  • Anleitung zum Stillen und Hilfe bei Stillschwierigkeiten
  • Kontrolle der Wundheilung bei Kaiserschnitt, Dammschnitt oder -riss
  • Kontrolle der Gebärmutter-Rückbildung und erste Übungen zur Rückbildung
  • beratende Gespräche über Empfängnisverhütung, Impfen, Kindererziehung
Rabenmüttertipp:

 Hebammen verstehen sich aufgrund ihrer Ausbildung als „Fachfrau“ für die ganze Familie. Gerade zum Thema Erziehung kommt es dabei sehr darauf an, was genau in der Ausbildung zu diesem Thema vermittelt wurde (also eher konservative Wertvorstellungen nach dem Motto – auch Babys verstehen es schon, die Eltern zu manipulieren – oder eher neue Erkenntnisse, wie beispielsweise sofort auf die Bedürfnisse des Kindes einzugehen) und welche persönliche Meinung die jeweilige Hebamme sich selber gebildet hat. Deswegen, höre immer auf dein Herz und nehme nur die Ratschläge an, die du verstandes- und gefühlsmäßig nachvollziehen kannst.

  • Informationen über Beratungsstellen, Gesprächskreise und Selbsthilfegruppen für Eltern und Kinder.

Die Hebamme informiert dich über zusätzliche Angebote die nicht von den Krankenkassen übernommen werden (z.B. Babyschwimmen, Babymassage, Yoga nach der Geburt, etc.).

Rückbildungsgymnastik

Hier ist Zeit und Raum für Bewegung und Entspannung. Es werden Körperübungen gezeigt zur Linderung bei Rückenschmerzen und Nackenverspannungen, zur Kräftigung des Beckenbodens und der Bauch- und Rückenmuskulatur. Atem- Entspannungs- und Lockerungsübungen helfen das körperliche und seelische Gleichgewicht wieder zu finden. Rückbildungskurse werden mit und ohne Baby angeboten. Der richtige Zeitpunkt, einen Rückbildungskurs zu beginnen, ist ab der 3. Woche nach der Geburt und liegt für die meisten Frauen zwischen acht Wochen und vier Monaten nach der Geburt. Rückbildungsgymnastik findet in der Regel in der Gruppe statt. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für 10 Stunden.

Weitere Angebote

Viele Hebammen haben zusätzliche Qualifikationen und halten weitere Angebote bereit, die in der Regel nicht von den Kassen übernommen werden wie z.B.:

  • Akupunktur
  • autogenes Training
  • Babymassage
  • Babyschwimmen
  • Bauchtanz
  • Beckenbodengymnastik
  • Ernährungsberatung
  • Homöopathie
  • PEKiP (Prager-Eltern-Kind-Programm) Eltern mit Deinem Baby während des 1. Lebensjahres in kleinen Gruppen
Rabenmüttertipp:

 Es gibt PEKIP-Kurse, in denen die Leitung sich berufen fühlt, über das eigentliche Eltern-Kind-Programm hinaus auch zum Stillen, Schlafen und anderen Themen des Elternseins Stellung zu nehmen. Wir möchten dich ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei nicht um offizielle Programmpunkte des PEKIP handelt, sondern um die PERSÖNLICHE Meinung einer jeden Kursleiterin. Lasse dich deswegen nicht verunsichern, wenn z. B. die Ammenmärchen vom Stillen und Schlafen dort unter die Eltern gebracht werden.

  • Psychologische Beratung
  • Reflexzonenmassage
  • Säuglingspflege
  • Schwangerschaftsschwimmen
  • Shiatsu für Schwangere und Mütter
  • Wassershiatsu
  • Yoga während der Schwangerschaft und nach der Geburt
  • und anderes mehr …

Sprich doch einfach mal deine Hebamme darauf an. Weitere Informationen zur Hebammenhilfe und der Suche nach einer Hebamme in deiner Nähe findest du unter http://www.hebammen.de.

Rabenmüttertipp:

Worauf solltest du bei der Auswahl einer Hebamme achten:

  • Sie sollte dir sympathisch sein!
  • Frage Sie offen nach ihrer Einstellung zu allen Themen rund um Schwangerschaft, Geburt und Leben mit Baby, und entscheide dann, ob du ihr Vertrauen schenkst.
  • Sie sollte Berufserfahrung haben.
  • Sie sollte sich regelmäßig fortbilden.

Mutterschutz

Arbeitgeber, die Schwangere und stillende Mütter beschäftigen, müssen die Regelungen des Mutterschutzgesetzes und der Verordnung zum Mutterschutzgesetz einhalten. Das Mutterschutzgesetz dient sowohl dem gesundheitlichen Schutz von Mutter und Baby als auch dem wirtschaftlichen Schutz der Mutter. Es regelt den Arbeitseinsatz der Schwangeren, die keinen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden darf, den Kündigungsschutz der Schwangeren/Mutter und die Zeiten des Beschäftigungsverbots vor und nach der Geburt sowie Arbeitspausen für stillende Mütter.

Den Leitfaden zum Mutterschutzgesetz findest Du hier: Leitfaden zum Mutterschutz

Hinweise zum Vorgehen bei Verstößen des Arbeitgebers gegen das Mutterschutzgesetz findest Du im Artikel „Einhaltung des Mutterschutzgesetzes„.

Mutterschutz und befristete Arbeitsverträge

Nicht im Mutterschaftsgesetz vorgesehen sind befristete Arbeitsverträge gesetzlich versicherter Frauen, die während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist enden. Endet der Arbeitsvertrag vor Beginn der Schutzfrist, so muss sich die Schwangere regulär arbeitssuchend melden, erhält Arbeitslosengeld I und dann mit Beginn der Schutzfrist Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe dieses Arbeitslosengeldes.

Endet der Arbeitsvertrag nach Beginn der Schutzfrist, zahlen zuerst Krankenkasse und Arbeitgeber das Mutterschaftsgeld, ab Vertragsende dann nur noch die Krankenkasse den vollen Nettobetrag des letzten Gehalts.
Befristete Arbeitsverträge, die unter das Wissenschaftszeitvertragsgesetz fallen, müssen nach Ablauf des Vertrags um die Zeit der Schutzfrist verlängert werden, es sei denn, die Mutter wünscht dies nicht. Die Vertragsverlängerung kann erst nach Ablauf der Schutzfrist beginnen.

Einen Sonderfall stellt der Mutterschutz in laufender Elternzeit dar.

Voraussetzung:
1. Laufende Elternzeit für Kind 1 (mit AG)
2. Kind 2 wird innerhalb der Elternzeit für Kind 1 geboren

„Arbeitnehmerinnen haben aber auch die Möglichkeit, eine laufende Elternzeit auf Grund neu einsetzender Mutterschutzfristen vorzeitig zu beenden. Frauen, die in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, können dies auf Grundlage von § 16 Abs. 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) tun. Frauen, die in der Elternzeit nicht in Teilzeit arbeiten, können sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20.09.2007 (Aktenzeichen: C-116/06) berufen (so genanntes Kiiski-Urteil). In diesem Fall steht Unionsrecht über nationalem Recht.

Sollte von dieser Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung einer laufenden Elternzeit Gebrauch gemacht werden, so kann mit dem Ende der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist des weiteren Kindes erneut Elternzeit angemeldet werden. Elternzeit für das weitere Kind oder Elternzeit für das ältere Kind nach dem Bindungszeitraum ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wenn zunächst erneut Elternzeit für das ältere Kind genommen werden soll, der Bindungszeitraum für dessen Anspruch mit dem Ende des Mutterschutzes für das weitere Kind aber noch nicht beendet ist, so stellt dies eine Verlängerung der Elternzeit im Bindungszeitraum dar und ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.“ (Auskunft des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Das heißt: Man kann wegen einer erneuten Schwangerschaft die laufende Elternzeit vorzeitig beenden und dann direkt in die neue Mutterschutzzeit vor der nächsten Geburt gehen. Dadurch erhält man das volle Mutterschaftsgeld für das jüngere Kind. Diese Regelung schädigt den Arbeitgeber nicht, da dieser den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse wieder zurückbekommt.

Elternzeit und Elterngeld

Den Leitfaden zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz findest Du hier.

Nachfragen werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auch zügig beantwortet, hier geht es zum Servicetelefon oder Kontaktformular.

Im November 2011 wurde im British Medical Journal eine Studie zumVergleich der Risiken von klinischen und außerklinischen Geburten publiziert (siehe hier: Online-Publikation des BMJ). Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburthilfe publizierte daraufhin in ihrer Zeitschrift „Der Frauenarzt“ eine Interpretation der Studie mit dem Titel „Hausgeburten – Risiken erhöht“ (nachlesbar hier: Stellungnahmen der DGGG). Der im Folgenden zitierte Einspruch der Gynäkologin Dr. Ulrike Bös, als Leserbrief an „Der Frauenarzt“ verfasst, weist die Fehler in dieser Interpretation der Studie auf.

Über die tendenziöse Interpretation wissenschaftlicher Daten. Eine Erwiderung zur Stellungnahme der DGGG und des BVF über die Risikoerhöhung bei Hausgeburten

Als geburtshilflich tätige niedergelassene Gynäkologin kann ich die Stellungnahme der DGGG [Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.] und des BVF [Berufsverband der Frauenärzte e.V.] im FRAUENARZT Nr. 12, 52(2011)(1) „Hausgeburt – Risiken erhöht“ nicht unerwidert stehen lassen.

Einigermaßen erstaunlich ist die kühne Interpretation wissenschaftlicher Untersuchungen in Großbritannien, den Niederlanden und Deutschland, die mit DGGG/BVF-eigenen Schlussfolgerungen versehen und unzulässig wiedergegeben werden.

Gleich zu Beginn heißt es in der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und des Berufsverbands der Frauenärzte: Eine große, soeben publizierte Studie mit fast 65.000 Schwangeren in Großbritannien zeigte, dass die Hausgeburt mit einem erhöhten Risiko für Mutter und Kind verbunden ist.
Dies steht im klaren Widerspruch zu der Schlussfolgerung im Originalartikel des Britisch Medical Journal vom 24.11.11 (2), welche lautet: Overall, there were no significant differences in the adjust odds of the primaryoutcome for any of the non-obstetric unit settings compared with obstetricunits.

Worum geht es in der Britischen Studie?
In einer prospektiven Kohortenstudie wurden von April 2008 bis April 2010 insgesamt 64 538 gesunde Schwangere mit komplikationslosen Einlingsschwangerschaften und Geburten nach vollendeter 37.SSW in Bezug auf den Zustand von Mutter und Kind während und nach der Geburt (perinatal and maternal outcome) abhängig von der Wahl des Geburtsortes untersucht. Miteinander verglichen wurden die Geburt zu Hause, in einer hebammengeführten Einrichtung (Geburtshaus), in einer Beleghebammenabteilung einer Klinik und in einer geburtshilflichen klinischen Abteilung (obstetric unit). Messkriterien sind so unterschiedliche Geburtskomplikationen (perinatal outcome event) wie Hirnschäden, Mekoniumaspiration, Armlähmungen, Humerus-oder Claviculafrakturen, perinataler Kindstod.

Beim Vergleich der Untersuchungsergebnisse mit der Interpretation von DGGG und BVF fällt eine bemerkenswerte Diskrepanz auf: Während der BMJ-Artikel 4,3 Komplikationen auf 1000 Geburten ohne Unterschied zwischen den verschiedenen Geburtsorten nennt, sprechen DGGG/BVF von 9,3/1000 bei Hausgeburten und nur 5,3/1000 bei Klinikgeburten.

Wie kommen DGGG und BVF auf diese Zahlen?
Es wurden willkürlich Zahlen aus einer Subgruppenanalyse, nämlich die der Erstgebärenden ohne vorher bekannte Risikofaktoren herangezogen und ausschließlich Hausgeburten und Klinikgeburten in dieser, das Gesamtergebnis nicht signifikant beeinflussenden Untergruppe, als Gesamtergebnis dargestellt. Die entsprechende Schlussfolgerung im BMJ Artikel, nämlich, dass „es insgesamt keinen signifikanten bei außerklinischen und klinischen Geburten in Bezug auf die gemessenen Geburtskomplikationen gibt“, wurde oben bereits zitiert.
Darüberhinaus – und dies ist in der deutschen Stellungnahme keine Erwähnung wert – wird keinerlei Unterschied in Bezug auf Geburtskomplikationen bezüglich des Geburtsortes bei Mehrgebärenden festgestellt. Die Verlegungsraten bei 36-45% der Erstgebärenden und 9-13% bei Mehrgebärenden im Rahmen von Hausgeburten, werden lieber als Unfähigkeit von „Hebammen, die auftretende Komplikationen nicht mehr beherrschen konnten“ gesehen, denn als Ausdruck eines verantwortungsvollen Geburtsmanagements von berufserfahrenen Hebammen und außerklinischen geburtshilflichen Teams.

Diese polemisierende Interpretation mag ins Editorial desselben FRAUENARZTheftes Nr.12 passen, wo die Hausgeburtshilfe der 60er Jahre ganz unzulässig und unseriös mit der qualitätsgesicherten außerklinischen Geburtshilfe nach 2000 verglichen wird; sie ist aber nicht in der offiziellen Stellungnahme zweier etablierter Fachgesellschaften angebracht.

Obwohl der Kostenaspekt bei der Wahl der verschiedenen Geburtsorte sicher auch für das hiesige Gesundheitssystem lohnenswert wäre, sollte nicht auf weitere, ganz zentrale Schlußfolgerungen der englischen Studie verzichtet werden, die die deutsche Stellungnahme von DGGG/BVF leider ganz unterschlägt:

1) Gesunde Frauen mit komplikationslosen Schwangerschaften sollten bei der freien Wahl des Geburtsortes unterstützt werden

2) Bei Gebärenden ohne Risikoschwangerschaften, insbesondere bei Mehrgebärenden, werden in hebammengeführten Einrichtungen weniger geburtshilfliche Eingriffe notwendig als in klinischen geburtshilflichen Abteilungen.

3) Bei Erstgebärenden kommt es im Rahmen des außerklinischen Geburtsortes zwar zu einer höheren Komplikationsrate als in der Klinik; dieses Untergruppenergebnis ist aber statistisch nicht signifikant für das Gesamtergebnis der Studie, bei der Hausgeburten, Geburtshausgeburten und Geburten an Belegabteilungen kein erhöhtes Risiko für Mutter undKind darstellen.

Was die Interpretation der niederländischen Geburtsdaten betrifft, so sind DGGG/BVF auch hier sehr ungenau, um nicht zu sagen verfälschend, in ihrer Darstellung. Richtig ist, dass in den Niederlanden 20-30% der Geburten Hausgeburten sind. Tatsache ist laut einer Studie von van der Kooy et al vom November 2011 (3), bei der geplante Hausgeburten mit geplanten Klinikgeburten verglichen werden, dass bei Hausgeburten die intrapartale und postpartale Mortalität (Tag 0-7 postpartum) 1,5/1000 , bei Klinikgeburten 1,8/1000 beträgt. Dass laut Euro-Peristat die Niederlanden die höchste perinatale Mortalität von 15 anderen europäischen Vergleichsländern aufweisen, liegt jedoch nicht an den Hausgeburten, wie in der Stellungnahme von DGGG/BVF gemutmaßt wird, sondern laut Buitendijk et al 2004 (4) an anderen Faktoren: dem konservativen, wenig invasiven Vorgehen niederländischer Neonatologen bei der Behandlung von Frühgeborenen, das die deren Überlebenswahrscheinlichkeit reduziert; weniger häufigem pränatalem Screening für angeborene Fehlbildungen; deutlich höhere Quote an älteren Gebärenden; höhere Anzahl von Mehrlingsschwangerschaften und von Müttern ethnischer Minderheiten.
Das Euro-Peristat (5) erwähnt mit keiner Silbe die Hausgeburten als ursächlichen Faktor der erhöhten perinatalen Sterblichkeit.

Zurück nach Deutschland. Hier ist bei der Gesellschaft für Qualität in deraußerklinischen Geburtshilfe (QUAG) für jedes Jahr nachzulesen (6), wie hoch die perinatale Mortalität der außerklinisch geborenen Kinder ist. Die perinatale Mortalität laut QUAG betrug 2009 2,0/1000 Geburten, die maternale Mortalität betrug 0 %. (In der von Ihnen zitierten Jahresauswertung 2009 der Ärztekammer Niedersachsen (7) werden neben klinischen geburtshilflichen Abteilungen nur noch Belegabteilungen für Geburtshilfe, jedoch keine Hausgeburten oder Geburtshäuser genannt.)

Die offizielle Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe und des Bundesverbands der Frauenärzte suggeriert auf den ersten Blick vehementes Engagement mit wissenschaftlich fundierten Begründungen. Nach Auseinandersetzung mit der Originalliteratur bleibt die ernüchternde Erkenntnis: Hier werden wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse aufgrund von vorgefassten Meinungen wissentlich ignoriert; der gute Ruf einer Fachgesellschaft mit Leitlinienkompetenz wird aufs Spiel gesetzt.

Wenn DGGG und BVF in Zukunft für Sachlichkeit und wissenschaftliche Seriösität stehen wollen, dann sollten sie sich zu mehr fachlicher Diskussion und weniger Polemik durchringen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. med. Ulrike Bös
Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe
Staufen, den 17.01.2012

Literatur:

1. Hausgeburt- Risken erhöht. Stellungnahme der DGGG und des BVF, FRAUENARZT Nr.12, 52(2011)
2. Perinatal and maternal outcomes by planned place of birth for healthy women with low risk pregnancies: the Birthplace in England national prospective cohort study. BMJ 343(2011) bmj.d7400
3. Planned home compares with planned hospital births in the Netherlands: intrapartum and early neonatal death in low-risk pregnancies. Van der Kooy J., et al, Dptm. Of Obstetricx and Gynaecology, Erasmus MC, Rotterdam, The Netherlands. Obstet Gynecol. 2011 Nov; 118(5): 1037-46
4. High perinatal mortality in the Netherlands compares to the rest of Europe. Buitendijk SE , Nijhuis JG, TNO Preventie en Gezondheid/Jeugd, Postbus 2215, 2301 CE Leiden. Ned Tijdschr Geneeskd 2004 Sep 18; 148(38):1855-60
5. European Perinatal Health Report by the Eruo-Peristat Project in Collaboration with SCPE, EUROCAT EURONEOSTAT. Data from 2004. www.europeristat.com
6. Außerklinische Geburtshilfe in Deutschland- Qualitätsbericht 2009. Gesellschaft für Qualität der außerklinischen Geburtshilfe e.V. QUAG. www.quag.de

Der Guthrie-Test, bei dem Blut aus der Ferse des Neugeborenen abgenommen wird, gehört zur Routine der Neugeborenen-Untersuchungen. Er wird am 3. bis 5. Tag nach der Geburt durchgeführt. Anhand der Blutanalyse können sowohl eventuell angeborene Stoffwechselerkrankungen als auch eine Schildrüsenunterfunktion und Mukoviszidose erkannt werden.

Der Guthrie-Test fällt in Deutschland unter das am 1. Februar 2010 in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz (Link zur Pressemitteilung) und unterliegt daher dem Arztvorbehalt, das heißt, die Blutabnahme darf von Hebammen nicht mehr eigenverantwortlich durchgeführt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass nun keine Entnahmen für das Neugeborenenscreening durch Hebammen mehr möglich sind. Die verantwortliche ärztliche Person gemäß dem Gendiagnostikgesetz – das kann auch die Leitung des Screening-Labors sein – kann die Blutentnahme an Hebammen delegieren.

Bei der Planung einer ambulanten Geburt oder einer Hausgeburt ist es daher wichtig, vorher mit der Hebamme über die Durchführung des Guthrie-Tests zu sprechen: Entweder sollte sie vom örtlich zuständigen Screening-Labor beauftragt sein oder sie sollte Euch ein vom Hebammenverband erhältliches Beauftragungs-Formular aushändigen, das Ihr vor der Geburt vom Kinder- oder Hausarzt unterschreiben lasst, so dass die Blutabnahme dann von der Hebamme im ärztlichen Auftrag durchgeführt kann.

Tipp zur Durchführung:

Vor der Blutabnahme die Füßchen des Neugeborenen massieren. Anschließend folgt ein warmes Fußbad. Dadurch wird die Durchblutung verbessert und es muss bei der Blutabnahme meist nicht nachgepiekst werden. Während der Blutabnahme empfiehlt es sich, das Kind zu stillen. Stillen lindert nachweislich sein Schmerzempfinden.

Wollen Sie, dass Ihr Kind immer gesund bleibt? Diese Suggestivfrage wird derzeit werdenden Eltern in Broschüren und auf Informationsabenden gestellt. Wer mit ja antwortet – wer täte das nicht? –, bekommt ein verführerisches Heilsversprechen präsentiert: Aus dem Blut der Nabelschnur des Neugeborenen könne man wertvolle Stammzellen gewinnen, diese einfrieren lassen und für alle Zeiten aufbewahren. Leidet der dann groß gewordene Mensch an irgendeiner schweren Krankheit, würden die Stammzellen aufgetaut und eingespritzt. Da es körpereigene Zellen sind, müsse man nicht einmal eine Abstoßungsreaktion befürchten – der Mensch greife sozusagen auf sein eigenes Ersatzteillager zurück.

Diese einstweilige Verfügung gegen spätere Leiden, quasi eine Lebensversicherung in minus 196 Grad Celsius kaltem Stickstoff, bieten in Deutschland bereits vier Unternehmen an. Doch bislang ist es nur eine bloße Hoffnung, die werdende Eltern kaufen können. Ein illusorisches Pflaster gegen die Angst für die nicht unbeträchtliche Summe von 1500 bis 2000 Euro.

Die Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit beginnt schon bei der Logistik: Wie kommt das Blut aus der Nabelschnur in den Tiefkühlbehälter? Die Qualität des Zellpräparats ist umso besser, je weniger Zeit bis zur Einlagerung verstreicht. Doch die Reise kann lang sein: In der Regel vergehen bis zu 24, manchmal auch 48 Stunden, bis das Blut an der »Endlagerstätte« eintrifft. Die Blutbeutel des Anbieters Vita 34 kommen nach Leipzig, die von BasicCell ins Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen nach Bad Oeynhausen. Die wertvolle Fracht der beiden anderen Firmen, Cryo-Save und Cryo-Care, wird ins Ausland geschafft. Mit Grenzübertritt unterliegt sie jedoch nicht mehr der deutschen Gesetzgebung und ist im Ernstfall – zum Beispiel bei einer Insolvenz der Firma – dem Zugriff entzogen.

Auch an der Technik des Einfrierens scheiden sich die Geister. Die einen schwören auf Vollblut, die anderen trennen Stammzellen und übrige Blutbestandteile. Welchen Weg man auch wählt, ob er die Zellen so schützt, dass sie auch in 20, 40 oder gar 60 Jahren noch für eine Anwendung als Heilmittel brauchbar sind, ist keinesfalls erwiesen. Langzeitstudien in Sachen Kältekonservierung von Stammzellen haben gerade erst begonnen.

Aber räumen wir alle Zweifel beiseite und nehmen an, Transport und Konservierung von Stammzellen seien dereinst gesichert. Was lässt sich mit Stammzellen aus der Nabelschnur ausrichten? In Mäusen viel. Im Menschen noch herzlich wenig. Weltweit liegen über 300000 private Nabelschnurblut-Präparate auf Eis. Damit konnten seit 1999 weltweit lediglich fünf Kinder geheilt werden. Etwas öfter hat die Spende von Nabelschnurblut Familienangehörigen geholfen: Knapp 60-mal retteten die Stammzellen eines Neugeborenen einen engen Verwandten. In all diesen Fällen aber lagen die Präparate nur wenige Monate auf Eis. Ob auf diese Weise auch eine Eigentherapie gelänge, mit Zellen, die jahrzehntelang im Stickstoff warteten, weiß niemand.

Üblich und erprobt ist heute die Entnahme von Stammzellen aus dem Knochenmark vor einer Chemotherapie, damit diese dem Patienten nach der Behandlung wieder zugeführt werden und die bei der Therapie abgestorbenen Zellen ersetzen können. Aber im Knochenmark leben adulte Stammzellen. Jene aus der Nabelschnur bewegen sich in der Grenzwelt zwischen adult und embryonal, haben also andere – bislang noch wenig erforschte – Eigenschaften. Bisher ist beispielsweise nicht geklärt, ob sie, wie die embryonalen Stammzellen, zur Tumorbildung neigen.

Ein derzeit heißes Forschungsfeld ist das so genannte Tissue Engineering, der Bau von neuem Gewebe, bei dem Stammzellen als Ausgangsmaterial dienen können. Auch in Deutschland wird daran geforscht: an der TU München unter der Leitung von Erich Wintermantel. Er verwendet Stammzellen direkt aus dem Gewebe der Nabelschnur. Die Wissenschaftler um Wintermantel experimentieren an der genauen Rezeptur der »Powernahrung«, die Stammzellen brauchen, um gewünschte Folgezellen zu produzieren, etwa Knochen-, Knorpel- oder Fettzellen. Der Leiter des Teams glaubt an die Zukunft des Tissue Engineering. »Wir möchten uns die Leber vornehmen, wir möchten ans Herz gehen«, visiert er seine – fernen – Ziele an.

Die Meldungen aus den Labors, in denen an der Züchtung neuen Gewebes aus Stammzellen geforscht wird, klingen oft enthusiastisch, basieren aber hauptsächlich auf Mutmaßungen. Bisher ist es lediglich gelungen, Vorläuferzellen für verschiedenartiges Gewebe aus embryonalen Stammzellen zu züchten. Die Zellen wirklich zu beherrschen ist schwer.

Was also tun mit der Nabelschnur? In den Abfall werfen, wie es bislang die übliche Praxis war? Die bislang sinnvollste Alternative ist die Spende an eine öffentliche Nabelschnurblutbank, von der aus die Stammzellen denen zugänglich sind, die sie wirklich brauchen: Menschen, die zum jetzigen Zeitpunkt todkrank sind und keine eigenen Stammzellen aus ihrem Knochenmark ziehen können. Ihnen kann diese Spende das Leben retten. Weltweit wurden bisher über 5000 Patienten fremde Stammzellen aus Nabelschnurblut transplantiert. Oder man übereignet die Nabelschnur der Forschung – in der Hoffnung, dass sich das Einfrieren wenigstens für die Enkelkinder lohnt.

(c) DIE ZEIT Nr. 53/ 2004 vom 22.12.2004

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Autorin